(VDEW eu-flash) - Die Europäische Kommission hat am 28.01.2004 vorgeschlagen, die seit 01.01.2004 gültige Richtlinie zur Energiebesteuerung zu ändern.
Den zehn am 1. Mai beitretenden Ländern soll damit ermöglicht werden, statt der EU-weit vorgeschriebenen Mindeststeuersätze vorübergehend Verbrauchssteuer-Befreiungen oder -Ermäßigungen für Energieerzeugnisse und elektrischen Strom anzuwenden. Durch die bestehende Richtlinie wurde das System der Mindestbesteuerung auf alle Energieerzeugnisse einschließlich Kohle, Erdgas und elektrischen Strom a
Freitag, 5.03.2004, 09:14 Uhr
Redaktion
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