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Energie & Management > Wirtschaft - Energiesicherheitsbericht sieht weniger Abhängigkeit von russischen Quellen
Quelle: Shutterstock / katjen
Wirtschaft

Energiesicherheitsbericht sieht weniger Abhängigkeit von russischen Quellen

Laut dem 2. Fortschrittsbericht Energiesicherheit des BMWK hat Deutschland seien Abhängigkeit von russischen Lieferungen weiter reduziert. Allerdings bedeute dies auch höhere Kosten.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) veröffentlichte am 1. Mai seinen 2. Fortschrittsbericht Energiesicherheit. Demnach ist Deutschland dabei, seine Energieabhängigkeit von Russland infolge des Überfalls auf die Ukrane in hohem Tempo zu verringern und die Energieversorgung auf eine breitere Basis zu stellen. „Durch intensive Anstrengungen mit allen relevanten Akteuren ist es gelungen, deutliche Fortschritte zu erzielen, die Lieferketten zu diversifizieren und damit die Abhängigkeit deutlich zu verringern“, so der Bericht.

Seit dem ersten Fortschrittsbericht vom 25.03.2022 sei die Abhängigkeit beim Erdöl auf 12 % des deutschen Bedarfs gesenkt worden, bei Steinkohle auf 8% Prozent und bei Erdgas von vormals 55 % auf nunmehr 35 %. „All diese Schritte bedeuten auch Kosten, die sowohl die Wirtschaft wie auch die Verbraucher spüren“, kommentierte Minister Robert Habeck (Grüne). Sie seien notwendig, um nicht länger von Russland erpressbar zu sein. „Wir müssen all diese Schritte immer im Zusammenhang denken mit mehr Tempo beim Ausbau erneuerbarer Energien und mehr Fortschritten beim Energiesparen“, appellierte er zugleich.

Maßnahmen für Kohle und Öl erfolgreich

Für Steinkohle habe die Bundesregierung gemeinsam mit den Kraftwerksbetreibern die Beschaffung und Reservebildung bei Kohle aus anderen Ländern als Russland vorangetrieben und so das von der EU beschlossene Steinkohle-Embargo vorbereitet. Nach den EU-Beschlüssen zu Steinkohle dürfen Bestandsverträge, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden, noch bis zum 10. August 2022 ausgeführt werden. Der Abschluss neuer Kaufverträge ist verboten.

Bei Erdöl habe die Mineralölwirtschaft in den vergangenen Wochen im engen Austausch mit dem BMWK weitere Schritte eingeleitet, die Lieferbeziehungen mit Russland zu beenden.Verträge würden nicht verlängert und laufen aus, sodass teilweise größere Anteile russischen Öls bereits substituiert werden konnten. Die Mineralölunternehmen seien nun in der Lage, mit einem gewissen Vorlauf, ihren jeweiligen Bedarf komplett ohne russisches Rohöl abzudecken.

Einzig verbleibende Bedarfsmengen der Raffinerien in Leuna und PCK-Schwedt von Rosneft die 12 % Anteil ausmachen, sind nicht sofort ablösbar da auf den Schwefelgehalt russischen Öls angewiesen. „Die Beendigung der Abhängigkeit von russischen Rohölimporten zum Spätsommer ist realistisch“, so der Bericht.

Schwierige Ablösung von russischem Erdgas

Bei der Umstellung der Gasversorgung gebe es ebenfalls weitere Fortschritte. Der Anteil russischer Gaslieferungen konnte bis Mitte April auf etwa 35 % gesenkt werden durch höhere Lieferungen aus Norwegen und den Niederlanden sowie mehr Importe von Flüssigerdgas (LNG). „Unabhängigkeit von russischem Gas kann aber nur durch einen nationalen Kraftakt erreicht werden von Bund, Ländern, Kommunen, Unternehmen und privaten Haushalten erreicht werden“, so der Bericht.

Die Bundesregierung arbeite im engen Austausch mit den betroffenen Bundesländern mit Hochdruck daran, bereits 2022 und 2023 zusätzlich mehrere schwimmende LNG-Terminals (Floating Storage and Regasification Units, FSRU) in Deutschland in Betrieb zu nehmen. Das erfordere einen enormen Einsatz auch für die technischen Voraussetzungen wie Bau der Anschluss-Pipelines. Notwendige gesetzliche Voraussetzungen, um den Bau von LNG-Terminals zu beschleunigen, würden derzeit in der Bundesregierung abgestimmt.

Gasspeicher wieder zu einem Drittel gefüllt

Insgesamt konnten rund 950 Mio. m3 Erdgas erworben werden, die bis Ende Mai in die Speicher eingebracht werden. So konnten nach niedrigen Speicherständen im Winter diese wieder 34,32 % gefüllt werden. Das am 25. März vom Deutschen Bundestag verabschiedete “Gasspeichergesetz“ ist am 30.04.2022 in Kraft getreten. Es regelt erstmals, dass Gasspeicher zu Beginn der Heizperiode gut gefüllt sein müssen, um sicher durch den Winter zu kommen.

Dafür werden konkrete Füllstände vorgegeben: Zum 1. Oktober müssen die Speicher zu 80 % voll sein, zum 1.November zu 90 % und am 1. Februar immer noch zu 40 %. Der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe bereite derzeit in Zusammenarbeit mit dem BMWK und der Bundesnetzagentur die Implementierung des Gesetzes vor.

Seit dem 30. März 2022 gelte zudem die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas, die bis auf Weiteres fortbesteht. Sie diene der Vorsorge und der besseren Vorbereitung auf mögliche Lieferengpässe und -ausfälle. Mit Ausrufung der Frühwarnstufe ist ein Krisenteam zusammengetreten aus den betroffenen Bundes- und Landesbehörden und Energieversorgungsunternehmen. Das Team überwacht die Versorgungslage und veröffentliche täglich einen Lagebericht über die Bundesnetzagentur.

Montag, 2.05.2022, 14:40 Uhr
Susanne Harmsen
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Energiesicherheitsbericht sieht weniger Abhängigkeit von russischen Quellen
Laut dem 2. Fortschrittsbericht Energiesicherheit des BMWK hat Deutschland seien Abhängigkeit von russischen Lieferungen weiter reduziert. Allerdings bedeute dies auch höhere Kosten.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) veröffentlichte am 1. Mai seinen 2. Fortschrittsbericht Energiesicherheit. Demnach ist Deutschland dabei, seine Energieabhängigkeit von Russland infolge des Überfalls auf die Ukrane in hohem Tempo zu verringern und die Energieversorgung auf eine breitere Basis zu stellen. „Durch intensive Anstrengungen mit allen relevanten Akteuren ist es gelungen, deutliche Fortschritte zu erzielen, die Lieferketten zu diversifizieren und damit die Abhängigkeit deutlich zu verringern“, so der Bericht.

Seit dem ersten Fortschrittsbericht vom 25.03.2022 sei die Abhängigkeit beim Erdöl auf 12 % des deutschen Bedarfs gesenkt worden, bei Steinkohle auf 8% Prozent und bei Erdgas von vormals 55 % auf nunmehr 35 %. „All diese Schritte bedeuten auch Kosten, die sowohl die Wirtschaft wie auch die Verbraucher spüren“, kommentierte Minister Robert Habeck (Grüne). Sie seien notwendig, um nicht länger von Russland erpressbar zu sein. „Wir müssen all diese Schritte immer im Zusammenhang denken mit mehr Tempo beim Ausbau erneuerbarer Energien und mehr Fortschritten beim Energiesparen“, appellierte er zugleich.

Maßnahmen für Kohle und Öl erfolgreich

Für Steinkohle habe die Bundesregierung gemeinsam mit den Kraftwerksbetreibern die Beschaffung und Reservebildung bei Kohle aus anderen Ländern als Russland vorangetrieben und so das von der EU beschlossene Steinkohle-Embargo vorbereitet. Nach den EU-Beschlüssen zu Steinkohle dürfen Bestandsverträge, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden, noch bis zum 10. August 2022 ausgeführt werden. Der Abschluss neuer Kaufverträge ist verboten.

Bei Erdöl habe die Mineralölwirtschaft in den vergangenen Wochen im engen Austausch mit dem BMWK weitere Schritte eingeleitet, die Lieferbeziehungen mit Russland zu beenden.Verträge würden nicht verlängert und laufen aus, sodass teilweise größere Anteile russischen Öls bereits substituiert werden konnten. Die Mineralölunternehmen seien nun in der Lage, mit einem gewissen Vorlauf, ihren jeweiligen Bedarf komplett ohne russisches Rohöl abzudecken.

Einzig verbleibende Bedarfsmengen der Raffinerien in Leuna und PCK-Schwedt von Rosneft die 12 % Anteil ausmachen, sind nicht sofort ablösbar da auf den Schwefelgehalt russischen Öls angewiesen. „Die Beendigung der Abhängigkeit von russischen Rohölimporten zum Spätsommer ist realistisch“, so der Bericht.

Schwierige Ablösung von russischem Erdgas

Bei der Umstellung der Gasversorgung gebe es ebenfalls weitere Fortschritte. Der Anteil russischer Gaslieferungen konnte bis Mitte April auf etwa 35 % gesenkt werden durch höhere Lieferungen aus Norwegen und den Niederlanden sowie mehr Importe von Flüssigerdgas (LNG). „Unabhängigkeit von russischem Gas kann aber nur durch einen nationalen Kraftakt erreicht werden von Bund, Ländern, Kommunen, Unternehmen und privaten Haushalten erreicht werden“, so der Bericht.

Die Bundesregierung arbeite im engen Austausch mit den betroffenen Bundesländern mit Hochdruck daran, bereits 2022 und 2023 zusätzlich mehrere schwimmende LNG-Terminals (Floating Storage and Regasification Units, FSRU) in Deutschland in Betrieb zu nehmen. Das erfordere einen enormen Einsatz auch für die technischen Voraussetzungen wie Bau der Anschluss-Pipelines. Notwendige gesetzliche Voraussetzungen, um den Bau von LNG-Terminals zu beschleunigen, würden derzeit in der Bundesregierung abgestimmt.

Gasspeicher wieder zu einem Drittel gefüllt

Insgesamt konnten rund 950 Mio. m3 Erdgas erworben werden, die bis Ende Mai in die Speicher eingebracht werden. So konnten nach niedrigen Speicherständen im Winter diese wieder 34,32 % gefüllt werden. Das am 25. März vom Deutschen Bundestag verabschiedete “Gasspeichergesetz“ ist am 30.04.2022 in Kraft getreten. Es regelt erstmals, dass Gasspeicher zu Beginn der Heizperiode gut gefüllt sein müssen, um sicher durch den Winter zu kommen.

Dafür werden konkrete Füllstände vorgegeben: Zum 1. Oktober müssen die Speicher zu 80 % voll sein, zum 1.November zu 90 % und am 1. Februar immer noch zu 40 %. Der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe bereite derzeit in Zusammenarbeit mit dem BMWK und der Bundesnetzagentur die Implementierung des Gesetzes vor.

Seit dem 30. März 2022 gelte zudem die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas, die bis auf Weiteres fortbesteht. Sie diene der Vorsorge und der besseren Vorbereitung auf mögliche Lieferengpässe und -ausfälle. Mit Ausrufung der Frühwarnstufe ist ein Krisenteam zusammengetreten aus den betroffenen Bundes- und Landesbehörden und Energieversorgungsunternehmen. Das Team überwacht die Versorgungslage und veröffentliche täglich einen Lagebericht über die Bundesnetzagentur.

Montag, 2.05.2022, 14:40 Uhr
Susanne Harmsen

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