Die Energieminister der EU haben sich am 12. März grundsätzlich auf die Richtlinie über die Anmeldung von Investitionen in der Energiewirtschaft geeinigt.
Sie trugen dabei den Einwänden der Branche teilweise Rechnung und reduzierten die Meldepflicht auf solche Projekte, die sich bereits im Bau befinden oder über die bereits endgültig beschlossen wurde. Auch die Anforderungen an den Umfang der Meldepflicht wurden reduziert. Die Mitgliedsstaaten müssen nur noch das Produktions- oder Transportvolumen oder die Lagerkapazität der Investitionsprojekte nac
Freitag, 12.03.2010, 16:46 Uhr
Tom Weingärtner
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