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Energie & Management > Österreich - Energiepreise: Österreichs Grüne planen Sondergesetz
Quelle: Pixabay / slon_pics
Österreich

Energiepreise: Österreichs Grüne planen Sondergesetz

Die Grünen in der Bundesregierung wollen, dass sich Energieversorger für Preise rechtfertigen, die deutlich über denen der Konkurrenz liegen. Ihr Koalitionspartner ist zurückhaltend.
Laut den in der österreichischen Bundesregierung vertretenen Grünen sollen sich Energieunternehmen künftig für Preise rechtfertigen, die deutlich über jenen ihrer Konkurrenten liegen. Das berichteten mehrere Tageszeitungen am 17. Mai unter Berufung auf eine an sie ergangene gemeinsame Aussendung des Energieministeriums und des Justizministeriums, die beide von den Grünen geleitet werden.

Aus dieser zitierten sie mit den Worten: „Konkret wird es Anbietern von Elektrizität, Fernwärme und leitungsgebundenem Erdgas künftig untersagt sein, Einkaufs- oder Verkaufspreise oder sonstige Geschäftsbedingungen zu fordern, die ungünstiger sind als diejenigen anderer Versorgungsunternehmen oder von Unternehmen auf vergleichbaren Märkten, es sei denn, der Versorgungsunternehmer weist nach, dass die Abweichung sachlich gerechtfertigt ist.“ Für den Fall, dass es den Versorgern nicht gelingt, diesen Nachweis zu führen, kündigten die Ministerien nicht näher genannte „kartellrechtliche Folgen“ an.

Gelten soll das Gesetz ihnen zufolge vorerst bis 31. Dezember 2027. Es orientiert sich an der in Deutschland schon seit 2007 geltenden Rechtslage. Das Gesetz soll angeblich noch vor der Sommerpause des Bundesparlaments beschlossen werden. Dafür stehen zwei Plenarsitzungen zur Verfügung, die für 12. und 13. Juni sowie für 3. bis 5. Juli anberaumt sind. Ende September läuft die Legislaturperiode aus.

Konditionen unklar

Indessen ist fraglich, ob hinsichtlich des Vorstoßes des Energie- und des Justizministeriums in der Regierungskoalition aus den Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP) und den Grünen volles Einvernehmen herrscht. Aus Kreisen der ÖVP hieß es gegenüber der Redaktion zurückhaltend, das geplante Gesetz sei „eher ein Wunsch der Grünen als ein Wunsch unsererseits“ gewesen. Damit ist das weitere Schicksal des Gesetzes offen.

Das Ersuchen der Redaktion an die Regierung um Übermittlung der Aussendung bezüglich des Gesetzes blieb erfolglos. Auch auf die Fragen, was mit „ungünstigeren Einkaufs- oder Verkaufspreisen“ gemeint ist, was unter „vergleichbaren Märkten“ zu verstehen ist und ob letztlich ohne behördliche Genehmigung kein Energieunternehmen von seinen Endkunden höhere Preise verlangen dürfte als der jeweils günstigste Anbieter, reagierte das Justizministerium nicht.

Gescheiterter Versuch

Wie berichtet, scheiterte vor kurzem der Versuch des Energieministeriums, mittels einer Arbeitsgruppe Rechtssicherheit für die Elektrizitätsbranche bezüglich Preisänderungen zu schaffen. Ein Ausgleich zwischen deren Interessen und jenen der Konsumentenschutzverbände ließ sich nicht erreichen. Die Arbeitsgruppe, der auch Vertreter des Justiz- und des Sozialministeriums, der E-Wirtschaft und der Sozialpartner angehörten, stand im Zusammenhang mit dem geplanten Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), das ebenfalls noch vor dem Sommer beschlossen werden soll. Dafür bedarf die Regierung einer Zweidrittelmehrheit und somit der Zustimmung der Sozialdemokraten oder der rechtsgerichteten Freiheitlichen, die keineswegs gesichert ist.

Offen bleibt, was die Grünen mit ihrem Vorstoß bezwecken. Etliche der bisher bekannten Vorstellungen hinsichtlich des geplanten Gesetzes zu den Preisänderungen sind unklar. Überdies hat die Regierung eine Reihe energiepolitischer „Baustellen“ offen, vom ElWG über das Anfang 2023 angekündigte Erneuerbaren-Ausbaugesetz und das Erneuerbares-Gas-Gesetz bis zum Klimaschutzgesetz sowie dem Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP). Mit dem nunmehrigen Vorhaben wird lediglich eine weitere eröffnet.

Dienstag, 21.05.2024, 12:41 Uhr
Klaus Fischer
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Energiepreise: Österreichs Grüne planen Sondergesetz
Die Grünen in der Bundesregierung wollen, dass sich Energieversorger für Preise rechtfertigen, die deutlich über denen der Konkurrenz liegen. Ihr Koalitionspartner ist zurückhaltend.
Laut den in der österreichischen Bundesregierung vertretenen Grünen sollen sich Energieunternehmen künftig für Preise rechtfertigen, die deutlich über jenen ihrer Konkurrenten liegen. Das berichteten mehrere Tageszeitungen am 17. Mai unter Berufung auf eine an sie ergangene gemeinsame Aussendung des Energieministeriums und des Justizministeriums, die beide von den Grünen geleitet werden.

Aus dieser zitierten sie mit den Worten: „Konkret wird es Anbietern von Elektrizität, Fernwärme und leitungsgebundenem Erdgas künftig untersagt sein, Einkaufs- oder Verkaufspreise oder sonstige Geschäftsbedingungen zu fordern, die ungünstiger sind als diejenigen anderer Versorgungsunternehmen oder von Unternehmen auf vergleichbaren Märkten, es sei denn, der Versorgungsunternehmer weist nach, dass die Abweichung sachlich gerechtfertigt ist.“ Für den Fall, dass es den Versorgern nicht gelingt, diesen Nachweis zu führen, kündigten die Ministerien nicht näher genannte „kartellrechtliche Folgen“ an.

Gelten soll das Gesetz ihnen zufolge vorerst bis 31. Dezember 2027. Es orientiert sich an der in Deutschland schon seit 2007 geltenden Rechtslage. Das Gesetz soll angeblich noch vor der Sommerpause des Bundesparlaments beschlossen werden. Dafür stehen zwei Plenarsitzungen zur Verfügung, die für 12. und 13. Juni sowie für 3. bis 5. Juli anberaumt sind. Ende September läuft die Legislaturperiode aus.

Konditionen unklar

Indessen ist fraglich, ob hinsichtlich des Vorstoßes des Energie- und des Justizministeriums in der Regierungskoalition aus den Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP) und den Grünen volles Einvernehmen herrscht. Aus Kreisen der ÖVP hieß es gegenüber der Redaktion zurückhaltend, das geplante Gesetz sei „eher ein Wunsch der Grünen als ein Wunsch unsererseits“ gewesen. Damit ist das weitere Schicksal des Gesetzes offen.

Das Ersuchen der Redaktion an die Regierung um Übermittlung der Aussendung bezüglich des Gesetzes blieb erfolglos. Auch auf die Fragen, was mit „ungünstigeren Einkaufs- oder Verkaufspreisen“ gemeint ist, was unter „vergleichbaren Märkten“ zu verstehen ist und ob letztlich ohne behördliche Genehmigung kein Energieunternehmen von seinen Endkunden höhere Preise verlangen dürfte als der jeweils günstigste Anbieter, reagierte das Justizministerium nicht.

Gescheiterter Versuch

Wie berichtet, scheiterte vor kurzem der Versuch des Energieministeriums, mittels einer Arbeitsgruppe Rechtssicherheit für die Elektrizitätsbranche bezüglich Preisänderungen zu schaffen. Ein Ausgleich zwischen deren Interessen und jenen der Konsumentenschutzverbände ließ sich nicht erreichen. Die Arbeitsgruppe, der auch Vertreter des Justiz- und des Sozialministeriums, der E-Wirtschaft und der Sozialpartner angehörten, stand im Zusammenhang mit dem geplanten Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), das ebenfalls noch vor dem Sommer beschlossen werden soll. Dafür bedarf die Regierung einer Zweidrittelmehrheit und somit der Zustimmung der Sozialdemokraten oder der rechtsgerichteten Freiheitlichen, die keineswegs gesichert ist.

Offen bleibt, was die Grünen mit ihrem Vorstoß bezwecken. Etliche der bisher bekannten Vorstellungen hinsichtlich des geplanten Gesetzes zu den Preisänderungen sind unklar. Überdies hat die Regierung eine Reihe energiepolitischer „Baustellen“ offen, vom ElWG über das Anfang 2023 angekündigte Erneuerbaren-Ausbaugesetz und das Erneuerbares-Gas-Gesetz bis zum Klimaschutzgesetz sowie dem Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP). Mit dem nunmehrigen Vorhaben wird lediglich eine weitere eröffnet.

Dienstag, 21.05.2024, 12:41 Uhr
Klaus Fischer

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