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Energie & Management > Politik  - Energiepreisbremse auf EU-Ebene kann verlängert werden
Quelle: Shutterstock / marketlan
Politik

Energiepreisbremse auf EU-Ebene kann verlängert werden

Die EU-Kommission will den Mitgliedsstaaten bis Ende Juni 2024 erlauben, die Strom- und Gaspreise weiter zu subventionieren.
 
Die Kommission hat den Rechtsrahmen für Notfallmaßnahmen, die die Mitgliedsstaaten ergreifen dürfen, um den Anstieg der Energiepreise nach dem Angriffs Russlands auf die Ukraine zu dämpfen, um sechs Monate ausgeweitet. Die Möglichkeit, solche Maßnahmen zu ergreifen, werde bis zum 30. Juni 2024 verlängert, teilte die Behörde am 20. November mit. Bis dahin können die Mitgliedsstaaten Preise subventionieren, die „signifikant höher sind als vor der Krise“. Bislang war das nur bis Ende dieses Jahres möglich.

Die Mitgliedsstaaten könnten die bislang gewährten Beihilfen so kontrolliert zurückzufahren, heißt es in Brüssel zur Begründung: „Die Mitgliedsstaaten erhalten mehr Zeit, um nach der Heizperiode andere Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sein können.“ Die Kommission hatte den Krisen-Rechtsrahmen im März letzten Jahres verabschiedet und die auf dieser Grundlage ergriffenen Maßnahmen, darunter die Energiepreisbremse, genehmigt.

Der Krisenrahmen habe es den Mitgliedsstaaten erlaubt, schnell und wirksam auf den Anstieg der Energiepreise zu reagieren. Die Unternehmen hätten dadurch die Sicherheit zurückerlangt, um entscheidende Lieferketten aufrechtzuerhalten. Inzwischen hätten sich Gas- und Strommärkte zwar stabilsiert, heißt es in einer Mitteilung der Kommission, „Russlands Krieg in der Ukraine wird jedoch fortgesetzt und die geopolitischen Spannung sind weiter ein Risiko und eine Quelle von Unsicherheit“. Die Energiemärkte blieben deswegen anfällig.

Damit könnte Deutschland die Energiepreisbremse, wie zuletzt geplant, bis Ende März verlängern. Eine Entscheidung darüber hat die Kommission allerdings noch nicht getroffen. Man sei aber mit der Bundesregierung im Gespräch, teilte die Kommission auf Nachfrage von E&M mit. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt sich allerdings die Frage, ob dafür noch genug Geld zur Verfügung steht.

Der BDEW begrüßte die Entscheidung der Kommission: „Somit könnte eine Hängepartie ihr Ende gefunden haben“, sagte BDEW-Chefin Kerstin Andreae. Sie fordert die Bundesregierung auf, jetzt schnell Klarheit zu schaffen und „die Finanzierung der Energiepreisbremsen auf sichere Füße zu stellen“. Die Verbraucher müssten auch in der bevorstehenden Heizperiode vor großen Preissprüngen geschützt werden. Die Unternehmen könnten in diesem Zusammenhang aber „nicht in Vorleistung gehen“. Die Zeit für die Umsetzung der Energiepreisbremsen sei für die Energieversorger ohnehin „extrem knapp“ bemessen.

Dienstag, 21.11.2023, 13:26 Uhr
Tom Weingärtner
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Energiepreisbremse auf EU-Ebene kann verlängert werden
Die EU-Kommission will den Mitgliedsstaaten bis Ende Juni 2024 erlauben, die Strom- und Gaspreise weiter zu subventionieren.
 
Die Kommission hat den Rechtsrahmen für Notfallmaßnahmen, die die Mitgliedsstaaten ergreifen dürfen, um den Anstieg der Energiepreise nach dem Angriffs Russlands auf die Ukraine zu dämpfen, um sechs Monate ausgeweitet. Die Möglichkeit, solche Maßnahmen zu ergreifen, werde bis zum 30. Juni 2024 verlängert, teilte die Behörde am 20. November mit. Bis dahin können die Mitgliedsstaaten Preise subventionieren, die „signifikant höher sind als vor der Krise“. Bislang war das nur bis Ende dieses Jahres möglich.

Die Mitgliedsstaaten könnten die bislang gewährten Beihilfen so kontrolliert zurückzufahren, heißt es in Brüssel zur Begründung: „Die Mitgliedsstaaten erhalten mehr Zeit, um nach der Heizperiode andere Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sein können.“ Die Kommission hatte den Krisen-Rechtsrahmen im März letzten Jahres verabschiedet und die auf dieser Grundlage ergriffenen Maßnahmen, darunter die Energiepreisbremse, genehmigt.

Der Krisenrahmen habe es den Mitgliedsstaaten erlaubt, schnell und wirksam auf den Anstieg der Energiepreise zu reagieren. Die Unternehmen hätten dadurch die Sicherheit zurückerlangt, um entscheidende Lieferketten aufrechtzuerhalten. Inzwischen hätten sich Gas- und Strommärkte zwar stabilsiert, heißt es in einer Mitteilung der Kommission, „Russlands Krieg in der Ukraine wird jedoch fortgesetzt und die geopolitischen Spannung sind weiter ein Risiko und eine Quelle von Unsicherheit“. Die Energiemärkte blieben deswegen anfällig.

Damit könnte Deutschland die Energiepreisbremse, wie zuletzt geplant, bis Ende März verlängern. Eine Entscheidung darüber hat die Kommission allerdings noch nicht getroffen. Man sei aber mit der Bundesregierung im Gespräch, teilte die Kommission auf Nachfrage von E&M mit. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt sich allerdings die Frage, ob dafür noch genug Geld zur Verfügung steht.

Der BDEW begrüßte die Entscheidung der Kommission: „Somit könnte eine Hängepartie ihr Ende gefunden haben“, sagte BDEW-Chefin Kerstin Andreae. Sie fordert die Bundesregierung auf, jetzt schnell Klarheit zu schaffen und „die Finanzierung der Energiepreisbremsen auf sichere Füße zu stellen“. Die Verbraucher müssten auch in der bevorstehenden Heizperiode vor großen Preissprüngen geschützt werden. Die Unternehmen könnten in diesem Zusammenhang aber „nicht in Vorleistung gehen“. Die Zeit für die Umsetzung der Energiepreisbremsen sei für die Energieversorger ohnehin „extrem knapp“ bemessen.

Dienstag, 21.11.2023, 13:26 Uhr
Tom Weingärtner

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