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Energie & Management > Österreich - Energieministerium veröffentlicht
Quelle: Fotolia / YuI
Österreich

Energieministerium veröffentlicht "Investitionszuschüsseverordnung Strom"

Der seit langem erwartete Entwurf eines wichtigen Rechtsakts zur Ökostromförderung liegt endlich vor. Eine erste Einschätzung der Photovoltaikbranche fällt zurückhaltend aus.
Bis 24. Februar läuft die Begutachtungsfrist für die "Investitionszuschüsseverordnung Strom" gemäß dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG). Das Energieministerium (BMK) unter Ressortchefin Leonore Gewessler (Grüne) hat den seit langem erwarteten Rechtsakt am 7. Februar zur Begutachtung versandt.

In den vergangenen Monaten hatte es dem Vernehmen nach intensive Diskussionen zwischen dem BMK und dem Landwirtschaftsministerium (BMLRT) unter Ministerin Elisabeth Köstinger (Österreichische Volkspartei, ÖVP) über die Verordnung gegeben. Als besonders umstritten galt die Frage der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für die Stromerzeugung mit Solaranlagen.

Im nun veröffentlichten Entwurf vorgesehen ist eine Fördersumme von insgesamt 92 Mio. Euro, von denen 80 Mio. auf die Photovoltaikanlagen mit maximal 1 MW Leistung entfallen. 6 Mio. Euro sind für Biomasse-BHKW vorgesehen, 5 Mio. für Kleinwasserkraftanlagen mit höchstens 2 MW Leistung. 1 Mio. Euro schließlich entfällt auf Kleinwindanlagen mit einer Maximalleistung von 1 MW. Förderanträge im Bereich Photovoltaik (PV) können dem Ministerium zufolge voraussichtlich ab März vier Wochen lang gestellt werden. Eine zweite PV-Ausschreibung mit ebenfalls vier Wochen Laufzeit ist für August vorgesehen. Für die Wasser- und die Windkraft sowie die Biomasse-BHKW ist jeweils eine Ausschreibung geplant, die im Juni beginnen und vier Wochen lang laufen soll.

Die Höhe der Förderungen beläuft sich auf höchstens 2.100 Euro pro kW elektrischer Leistung für die Biomasse-BHKW sowie 575 Euro/kW für die Kleinwind-Anlagen. Kleinwasserkraftwerke werden je nach Größe mit 1.450 Euro/kW oder 1.900 Euro/kW unterstützt.

Abschlag bei landwirtschaftlichen Flächen und Grünland

Kompliziert sind die Bestimmungen hinsichtlich der Photovoltaik. Hier gibt es vier Kategorien, für die in jeder der beiden Ausschreibungsrunden jeweils 10 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Anlagen der Kategorie A mit bis zu 10 kW Leistung und werden mit 285 Euro/kW unterstützt, Anlagen der Kategorie B (10 kW bis 20 kW) mit höchstens 230 Euro/kW, solche der Kategorie C (20 kW bis 100 kW) mit maximal 175 Euro/kW und Anlagen der Kategorie D (100 kW bis 1 MW) mit höchstens 150 Euro/kW. Zulässig ist in allen Kategorien, die Anlagen mit Stromspeichern auszustatten. An der Förderhöhe ändert sich dadurch nichts.

PV-Anlagen, die auf landwirtschaftlich genutzten Flächen oder im Grünland errichtet werden, müssen einen Abschlag von 25 % hinnehmen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Module auf einer "Agri-PV-Fläche" installiert werden. Darunter sind Areale zu verstehen, bei denen trotz Installation der Module mindestens 75 % der Fläche „zur Produktion von pflanzlichen oder tierischen Erzeugnissen" genutzt werden, heißt es in dem Entwurf.

Sogenannte "innovative Photovoltaikanlagen" wiederum erhalten einen Förderzuschlag von 30 %. Als Beispiele nennt das Ministerium gebäudeintegrierte und schwimmende Anlagen sowie "Agri-Photovoltaikanlagen mit vertikal montierten Modulen oder aufgeständerten Modulen mit einer Höhe von mindestens zwei Metern."

Kritik von Photovoltaic Austria: Kein Ausbauturbo

Eine Referentin des Bundesverbands Photovoltaic Austria äußerte sich der Redaktion gegenüber zurückhaltend zu dem Entwurf. Der Verband müsse diesen erst noch im Detail untersuchen: "Aber Ausbauturbo ist das keiner." Die Fördermittel von 80 Mio. Euro für die PV lägen etwa in der Höhe dessen, was der Klima- und Energiefonds der Bundesregierung im vergangenen Jahr für die Errichtung von Kleinanlagen zur Verfügung gestellt habe. Das sei nicht gerade üppig. Außerdem bestätigte die Referentin, dass die Abwicklungsstelle für die Förderungen auf Basis des EAG noch nicht benannt ist. Solange dies nicht der Fall ist, können jedoch keine Förderungen ausgeschrieben und vergeben werden. Energieministerin Gewessler hatte im vergangenen Jahr angekündigt, die ersten Ausschreibungen hinsichtlich der Investitionszuschüsse würden noch im Dezember 2021 erfolgen.

Unterdessen veröffentlichte Photovoltaic Austria eine 16-seitige Planungsleitlinie für PV-Freiflächenanlagen. Danach müssten bis 2030 derartige Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 5,7 Mrd. errichtet werden, um Österreichs Ökostrom-Ausbauziel zu erreichen. Dafür würden rund 70 bis 80 Quadratkilometer benötigt, was rund 0,25 bis 0,3 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen Österreichs entspreche. Indessen bleibe der Boden unter den Modulen versickerungsfrei. Auch könnten die Anlagen "relativ einfach rückstandslos entfernt werden". Auf Anfrage der Redaktion hieß es, der Leitfaden diene dazu, eine "gute Planungspraxis" zu gewährleisten. Nicht zuletzt gelte es, die Bevölkerung frühzeitig in Projekte einzubinden: "Die Photovoltaik hat ein gutes Image. Das darf man nicht aufs Spiel setzen."

Der Leitfaden "Photovoltaik in der Landschaft" ist auf der Internetseite von Photovolaic Austria kostenlos verfügbar.

Mittwoch, 9.02.2022, 15:53 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Österreich - Energieministerium veröffentlicht
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Energieministerium veröffentlicht "Investitionszuschüsseverordnung Strom"
Der seit langem erwartete Entwurf eines wichtigen Rechtsakts zur Ökostromförderung liegt endlich vor. Eine erste Einschätzung der Photovoltaikbranche fällt zurückhaltend aus.
Bis 24. Februar läuft die Begutachtungsfrist für die "Investitionszuschüsseverordnung Strom" gemäß dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG). Das Energieministerium (BMK) unter Ressortchefin Leonore Gewessler (Grüne) hat den seit langem erwarteten Rechtsakt am 7. Februar zur Begutachtung versandt.

In den vergangenen Monaten hatte es dem Vernehmen nach intensive Diskussionen zwischen dem BMK und dem Landwirtschaftsministerium (BMLRT) unter Ministerin Elisabeth Köstinger (Österreichische Volkspartei, ÖVP) über die Verordnung gegeben. Als besonders umstritten galt die Frage der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für die Stromerzeugung mit Solaranlagen.

Im nun veröffentlichten Entwurf vorgesehen ist eine Fördersumme von insgesamt 92 Mio. Euro, von denen 80 Mio. auf die Photovoltaikanlagen mit maximal 1 MW Leistung entfallen. 6 Mio. Euro sind für Biomasse-BHKW vorgesehen, 5 Mio. für Kleinwasserkraftanlagen mit höchstens 2 MW Leistung. 1 Mio. Euro schließlich entfällt auf Kleinwindanlagen mit einer Maximalleistung von 1 MW. Förderanträge im Bereich Photovoltaik (PV) können dem Ministerium zufolge voraussichtlich ab März vier Wochen lang gestellt werden. Eine zweite PV-Ausschreibung mit ebenfalls vier Wochen Laufzeit ist für August vorgesehen. Für die Wasser- und die Windkraft sowie die Biomasse-BHKW ist jeweils eine Ausschreibung geplant, die im Juni beginnen und vier Wochen lang laufen soll.

Die Höhe der Förderungen beläuft sich auf höchstens 2.100 Euro pro kW elektrischer Leistung für die Biomasse-BHKW sowie 575 Euro/kW für die Kleinwind-Anlagen. Kleinwasserkraftwerke werden je nach Größe mit 1.450 Euro/kW oder 1.900 Euro/kW unterstützt.

Abschlag bei landwirtschaftlichen Flächen und Grünland

Kompliziert sind die Bestimmungen hinsichtlich der Photovoltaik. Hier gibt es vier Kategorien, für die in jeder der beiden Ausschreibungsrunden jeweils 10 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Anlagen der Kategorie A mit bis zu 10 kW Leistung und werden mit 285 Euro/kW unterstützt, Anlagen der Kategorie B (10 kW bis 20 kW) mit höchstens 230 Euro/kW, solche der Kategorie C (20 kW bis 100 kW) mit maximal 175 Euro/kW und Anlagen der Kategorie D (100 kW bis 1 MW) mit höchstens 150 Euro/kW. Zulässig ist in allen Kategorien, die Anlagen mit Stromspeichern auszustatten. An der Förderhöhe ändert sich dadurch nichts.

PV-Anlagen, die auf landwirtschaftlich genutzten Flächen oder im Grünland errichtet werden, müssen einen Abschlag von 25 % hinnehmen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Module auf einer "Agri-PV-Fläche" installiert werden. Darunter sind Areale zu verstehen, bei denen trotz Installation der Module mindestens 75 % der Fläche „zur Produktion von pflanzlichen oder tierischen Erzeugnissen" genutzt werden, heißt es in dem Entwurf.

Sogenannte "innovative Photovoltaikanlagen" wiederum erhalten einen Förderzuschlag von 30 %. Als Beispiele nennt das Ministerium gebäudeintegrierte und schwimmende Anlagen sowie "Agri-Photovoltaikanlagen mit vertikal montierten Modulen oder aufgeständerten Modulen mit einer Höhe von mindestens zwei Metern."

Kritik von Photovoltaic Austria: Kein Ausbauturbo

Eine Referentin des Bundesverbands Photovoltaic Austria äußerte sich der Redaktion gegenüber zurückhaltend zu dem Entwurf. Der Verband müsse diesen erst noch im Detail untersuchen: "Aber Ausbauturbo ist das keiner." Die Fördermittel von 80 Mio. Euro für die PV lägen etwa in der Höhe dessen, was der Klima- und Energiefonds der Bundesregierung im vergangenen Jahr für die Errichtung von Kleinanlagen zur Verfügung gestellt habe. Das sei nicht gerade üppig. Außerdem bestätigte die Referentin, dass die Abwicklungsstelle für die Förderungen auf Basis des EAG noch nicht benannt ist. Solange dies nicht der Fall ist, können jedoch keine Förderungen ausgeschrieben und vergeben werden. Energieministerin Gewessler hatte im vergangenen Jahr angekündigt, die ersten Ausschreibungen hinsichtlich der Investitionszuschüsse würden noch im Dezember 2021 erfolgen.

Unterdessen veröffentlichte Photovoltaic Austria eine 16-seitige Planungsleitlinie für PV-Freiflächenanlagen. Danach müssten bis 2030 derartige Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 5,7 Mrd. errichtet werden, um Österreichs Ökostrom-Ausbauziel zu erreichen. Dafür würden rund 70 bis 80 Quadratkilometer benötigt, was rund 0,25 bis 0,3 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen Österreichs entspreche. Indessen bleibe der Boden unter den Modulen versickerungsfrei. Auch könnten die Anlagen "relativ einfach rückstandslos entfernt werden". Auf Anfrage der Redaktion hieß es, der Leitfaden diene dazu, eine "gute Planungspraxis" zu gewährleisten. Nicht zuletzt gelte es, die Bevölkerung frühzeitig in Projekte einzubinden: "Die Photovoltaik hat ein gutes Image. Das darf man nicht aufs Spiel setzen."

Der Leitfaden "Photovoltaik in der Landschaft" ist auf der Internetseite von Photovolaic Austria kostenlos verfügbar.

Mittwoch, 9.02.2022, 15:53 Uhr
Klaus Fischer

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