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Energie & Management > Österreich - Energieministerium plant
Quelle: Pixabay / slon_pics
Österreich

Energieministerium plant "Infrastruktur für klimaneutrales Österreich"

Ende Juni soll der Entwurf des Österreichischen integrierten Netzinfrastrukturplans (ÖNIP) vorliegen. In Erarbeitung ist auch das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz.
Die Arbeiten am Österreichischen integrierten Netzinfrastrukturplan (ÖNIP) kommen gut voran, berichtete die Leiterin der Abteilung „Strategische Energiepolitik“ im Energieministerium (BMK), Judith Neyer, beim Photovoltaikkongress 2023 am 29. März in Wien. Zur Erstellung des Plans verpflichtet ist das BMK aufgrund des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG). Er dient laut Neyer der „Koordinierung des Netzausbaus mit dem Ausbau von Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von erneuerbarem Strom und Gas“. Dabei sind die Netzentwicklungspläne der Übertragungsnetzbetreiber im Strombereich sowie der Fernleitungsbetreiber im Gassektor zur berücksichtigen. Ferner hat das BMK auf die „kosteneffiziente Umsetzung der Energieinfrastruktur“ sowie auf den „langfristigen und kontinuierlichen Erhalt der Versorgungssicherheit“ zu achten. Überdies ist der Plan einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) gemäß den Vorgaben der EU zu unterziehen.

Neyer zufolge handelt es sich bei dem Plan letzten Endes um den „Entwurf einer Energieinfrastruktur für ein klimaneutrales Österreich.“ Wie berichtet, will die Bundesregierung das Land bis 2040 zur „Klimaneutralität“ führen. Neyer erläuterte, der ÖNIP ersetze keineswegs die schon bislang erfolgende Netzplanung. Auch würden darin weder Trassenkorridore für Strom- und Gasleitungen noch Flächen für den Bau von Ökostromanlagen festgelegt. Diesbezügliche Vorgaben blieben den Bundesländern überlassen, mit denen sich das BMK jedoch enger als bislang abstimmen werde.

Veröffentlichung im Herbst

Zum aktuellen Stand der Arbeiten berichtete Neyer, das Umweltbundesamt habe den voraussichtlichen Energiebedarf Österreichs im Jahr 2030 sowie die Möglichkeiten zu dessen Deckung bezirksscharf abgeschätzt. Die diesbezüglichen Szenarien würden in den kommenden Wochen veröffentlicht. Das Beratungsunternehmen Frontier Economics untersuche die Rolle der Gasinfrastruktur in einem „klimaneutralen“ Österreich. Bereits begonnen habe die Modellierung der notwendigen Infrastrukturen für die Energieversorgung. Vorgesehen sei, in den kommenden Wochen mit der SUP zu beginnen. Voraussichtlich am 30. Juni werde der Entwurf des ÖNIP publiziert. Nach einer achtwöchigen Begutachtungsfrist und der Einarbeitung der zu erwartenden Stellungnahmen erfolge etwa im September die Veröffentlichung des endgültigen Plans.

Elektrizitätsrecht wird einheitlicher

Auf gutem Wege ist ferner die Erarbeitung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG), das das bisherige Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) ersetzt. Beim Photovoltaikkongress erläuterte der Leiter der Rechtsabteilung im BMK, Benedikt Ennser, der Entwurf sei auf Fachebene weitgehend abgeschlossen. „Bald nach Ostern“ beginne die politische Koordinierung zwischen den Koalitionspartnern, der konservativen Österreichischen Volkspartei (ÖVP) und den Grünen, denen Energieministerin Leonore Gewessler angehört. Nach der öffentlichen Begutachtung erfolge voraussichtlich im Herbst die parlamentarische Behandlung. Wegen Eingriffen in die Kompetenzen der Bundesländer müsse das ElWG mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. In Kraft treten könnte es mit Jahresbeginn 2024.

Geplant ist laut Ennser insbesondere, die „doppelstöckige Struktur“ des ElWOG abzuschaffen. Sie besteht darin, dass dem Bund die Grundsatzgesetzgebung und den Ländern der Beschluss der Ausführungsgesetze obliegt. Somit bestehen neben dem „Bundes-ElWOG“ neun „Landes-ElWOGs“, die sich lediglich in Details unterscheiden. Dies wird durch einheitliche Bestimmungen im ElWG ersetzt.

Pflichten für Netzbetreiber

Ebenso wie die Übertragungsnetzbetreiber müssen künftig auch die Verteilnetzbetreiber Netzentwicklungspläne erarbeiten und regelmäßig aktualisieren. Für die Netzplanung dürfen sie anders als bislang auch Daten nutzen, die mit digitalen Stromzählern (Smart Metern) erhoben werden. Zurzeit ist ihnen dies nur mit ausdrücklicher Genehmigung der einzelnen Kunden gestattet. Stellt der Betreiber einer Ökostromanlage einen Antrag auf Netzanschluss, so hat der Verteilnetzbetreiber bei Kapazitätsengpässen das Recht, für einen bestimmten Zeitraum nur einen Teil der Leistung der Anlage zu übernehmen. Im Verlauf dieses Zeitraums ist der Engpass zu beseitigen. Weiterhin untersagt bleibt den Netzgesellschaften der Betrieb von Stromspeichern. Zulässig ist dieser nur, wenn vom Markt keine Speicherdienstleistungen angeboten werden.

Ferner sind umfassende Regelungen für den Bereich Elektromobilität sowie Erleichterungen für den Stromhandel zwischen Privatpersonen (Peer-to-Peer-Handel) vorgesehen.

Donnerstag, 30.03.2023, 10:45 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Österreich - Energieministerium plant
Quelle: Pixabay / slon_pics
Österreich
Energieministerium plant "Infrastruktur für klimaneutrales Österreich"
Ende Juni soll der Entwurf des Österreichischen integrierten Netzinfrastrukturplans (ÖNIP) vorliegen. In Erarbeitung ist auch das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz.
Die Arbeiten am Österreichischen integrierten Netzinfrastrukturplan (ÖNIP) kommen gut voran, berichtete die Leiterin der Abteilung „Strategische Energiepolitik“ im Energieministerium (BMK), Judith Neyer, beim Photovoltaikkongress 2023 am 29. März in Wien. Zur Erstellung des Plans verpflichtet ist das BMK aufgrund des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG). Er dient laut Neyer der „Koordinierung des Netzausbaus mit dem Ausbau von Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von erneuerbarem Strom und Gas“. Dabei sind die Netzentwicklungspläne der Übertragungsnetzbetreiber im Strombereich sowie der Fernleitungsbetreiber im Gassektor zur berücksichtigen. Ferner hat das BMK auf die „kosteneffiziente Umsetzung der Energieinfrastruktur“ sowie auf den „langfristigen und kontinuierlichen Erhalt der Versorgungssicherheit“ zu achten. Überdies ist der Plan einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) gemäß den Vorgaben der EU zu unterziehen.

Neyer zufolge handelt es sich bei dem Plan letzten Endes um den „Entwurf einer Energieinfrastruktur für ein klimaneutrales Österreich.“ Wie berichtet, will die Bundesregierung das Land bis 2040 zur „Klimaneutralität“ führen. Neyer erläuterte, der ÖNIP ersetze keineswegs die schon bislang erfolgende Netzplanung. Auch würden darin weder Trassenkorridore für Strom- und Gasleitungen noch Flächen für den Bau von Ökostromanlagen festgelegt. Diesbezügliche Vorgaben blieben den Bundesländern überlassen, mit denen sich das BMK jedoch enger als bislang abstimmen werde.

Veröffentlichung im Herbst

Zum aktuellen Stand der Arbeiten berichtete Neyer, das Umweltbundesamt habe den voraussichtlichen Energiebedarf Österreichs im Jahr 2030 sowie die Möglichkeiten zu dessen Deckung bezirksscharf abgeschätzt. Die diesbezüglichen Szenarien würden in den kommenden Wochen veröffentlicht. Das Beratungsunternehmen Frontier Economics untersuche die Rolle der Gasinfrastruktur in einem „klimaneutralen“ Österreich. Bereits begonnen habe die Modellierung der notwendigen Infrastrukturen für die Energieversorgung. Vorgesehen sei, in den kommenden Wochen mit der SUP zu beginnen. Voraussichtlich am 30. Juni werde der Entwurf des ÖNIP publiziert. Nach einer achtwöchigen Begutachtungsfrist und der Einarbeitung der zu erwartenden Stellungnahmen erfolge etwa im September die Veröffentlichung des endgültigen Plans.

Elektrizitätsrecht wird einheitlicher

Auf gutem Wege ist ferner die Erarbeitung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG), das das bisherige Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) ersetzt. Beim Photovoltaikkongress erläuterte der Leiter der Rechtsabteilung im BMK, Benedikt Ennser, der Entwurf sei auf Fachebene weitgehend abgeschlossen. „Bald nach Ostern“ beginne die politische Koordinierung zwischen den Koalitionspartnern, der konservativen Österreichischen Volkspartei (ÖVP) und den Grünen, denen Energieministerin Leonore Gewessler angehört. Nach der öffentlichen Begutachtung erfolge voraussichtlich im Herbst die parlamentarische Behandlung. Wegen Eingriffen in die Kompetenzen der Bundesländer müsse das ElWG mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. In Kraft treten könnte es mit Jahresbeginn 2024.

Geplant ist laut Ennser insbesondere, die „doppelstöckige Struktur“ des ElWOG abzuschaffen. Sie besteht darin, dass dem Bund die Grundsatzgesetzgebung und den Ländern der Beschluss der Ausführungsgesetze obliegt. Somit bestehen neben dem „Bundes-ElWOG“ neun „Landes-ElWOGs“, die sich lediglich in Details unterscheiden. Dies wird durch einheitliche Bestimmungen im ElWG ersetzt.

Pflichten für Netzbetreiber

Ebenso wie die Übertragungsnetzbetreiber müssen künftig auch die Verteilnetzbetreiber Netzentwicklungspläne erarbeiten und regelmäßig aktualisieren. Für die Netzplanung dürfen sie anders als bislang auch Daten nutzen, die mit digitalen Stromzählern (Smart Metern) erhoben werden. Zurzeit ist ihnen dies nur mit ausdrücklicher Genehmigung der einzelnen Kunden gestattet. Stellt der Betreiber einer Ökostromanlage einen Antrag auf Netzanschluss, so hat der Verteilnetzbetreiber bei Kapazitätsengpässen das Recht, für einen bestimmten Zeitraum nur einen Teil der Leistung der Anlage zu übernehmen. Im Verlauf dieses Zeitraums ist der Engpass zu beseitigen. Weiterhin untersagt bleibt den Netzgesellschaften der Betrieb von Stromspeichern. Zulässig ist dieser nur, wenn vom Markt keine Speicherdienstleistungen angeboten werden.

Ferner sind umfassende Regelungen für den Bereich Elektromobilität sowie Erleichterungen für den Stromhandel zwischen Privatpersonen (Peer-to-Peer-Handel) vorgesehen.

Donnerstag, 30.03.2023, 10:45 Uhr
Klaus Fischer

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