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Energie & Management > Österreich - Energieministerium erlässt
Quelle: Fotolia / YuI
Österreich

Energieministerium erlässt "Investitionszuschüsseverordnung-Strom"

Die Fördermittel für Ökostrom wurden nun auf 295,4 Mio. Euro vervierfacht. Am 21. April beginnt die erste Antragsrunde. Aus der Energiewirtschaft kommt Lob und Kritik.
Das österreichische Energieministerium (BMK) erließ am 6. April die seit langem erwartete „Investitionszuschüsseverordnung-Strom“ für die Ökostromförderung. Sie trat am 7. April in Kraft und ist eine von rund 20 Verordnungen im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG).

Wie mehrfach berichtet, wird mit dem Gesetz die Ökostromförderung von den bislang dominierenden Einspeisetarifen auf variable Marktprämien sowie Investitionszuschüsse umgestellt. Österreich plant, die Ökostromerzeugung bis 2030 um rund 27 Mrd. kWh beziehungsweise etwa 50 % zu steigern und damit bilanziell von Stromimporten unabhängig zu werden.

Der Verordnung zufolge stehen heuer insgesamt 295,4 Mio. Euro an Investitionszuschüssen zur Verfügung. Auf die Photovoltaik samt Stromspeichern entfällt mit 240 Mio. Euro der weit größte Anteil, gefolgt von der Wasserkraft mit 45,4 Mio. Euro, der Biomasse mit sechs Mio. und der Kleinwindkraft (Höchstleistung ein MW) mit vier Mio. Euro.

Zum Vergleich: Der Begutachtungsentwurf von Anfang Februar hatte die Gesamtsumme der Zuschüsse mit 92 Mio. Euro beziffert, von denen 80 Mio. für die PV vorgesehen waren. Somit wurde die Fördersumme insgesamt mehr als vervierfacht, für die PV ergibt sich eine „glatte“ Vervierfachung der Mittel. Für jede Technologie sind mehrere Runden („Calls“) vorgesehen, in denen Förderanträge gestellt werden können.

Der erste „Call“ beginnt am 21. April und bezieht sich auf PV-Anlagen mit einer Höchstleistung von zehn kW. Die Fördersumme beträgt insgesamt 40 Mio. Euro, die Förderhöhe 285 Euro/kW. Der letzte „Call“ startet am 8. November. Er betrifft Wasserkraftanlagen mit 100 kW bis einschließlich zwei MW Leistung. Zur Verfügung stehen insgesamt fünf Mio. Euro, die maximale Förderhöhe beläuft sich auf 2.400 Euro/kW.

Lob, aber auch Kritik kam aus Kreisen der Energiewirtschaft. Seitens des Elektrizitätswirtschaftsverbandes „Oesterreichs Energie“ bekundete Generalsekretärin Barbara Schmidt, das BMK habe „der aktuellen Situation Rechnung getragen“ und die Fördervolumina teilweise deutlich erhöht. Der Auftakt bei der Umsetzung des EAG sei damit geglückt. „Wir hoffen, dass dieser Zugang auch bei kommenden Schritten erhalten bleibt“.

Gefordert sei nun indessen rascheres Vorgehen: „Die EAG-Novelle wurde im Jänner beschlossen. Nun haben wir die erste Verordnung. Rund zwanzig weitere fehlen aber noch. Ein derartiges Tempo können wir uns in der aktuellen Situation einfach nicht leisten.“ Ferner bemängelte Schmidt, dass die teilweise Erhöhung der Fördersätze die „stark gestiegenen Anlagen- und Komponentenpreise“ nicht ausgleiche.

Ähnlich argumentierte der Vorstandsvorsitzende des Bundesverband Photovoltaic Austria (PV Austria), Herbert Paierl. Er zeigte sich erfreut über die „Vervierfachung des Förderbudgets“, bemängelte indessen die nach wie vor fehlende Marktprämienverordnung zur Unterstützung von PV-Anlagen mit mehr als einem MW Leistung. Paierl erwartet daher, „dass die notwendige Ausbau-Quote für dieses Jahr verfehlt wird“.
 
Auf politischer Ebene lobte der Energiesprecher der Grünen im Parlament, Lukas Hammer, die Verordnung der seiner Partei angehörigen Energieministerin Leonore Gewessler. Es handle sich um einen „Meilenstein, um uns in der Stromversorgung aus der fossilen Abhängigkeit zu befreien“.

Die „Investitionszuschüsseverordnung-Strom“ ist im Rechtsinformationssystem der Republik Österreich verfügbar. 
 

Donnerstag, 7.04.2022, 10:17 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Österreich - Energieministerium erlässt
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Österreich
Energieministerium erlässt "Investitionszuschüsseverordnung-Strom"
Die Fördermittel für Ökostrom wurden nun auf 295,4 Mio. Euro vervierfacht. Am 21. April beginnt die erste Antragsrunde. Aus der Energiewirtschaft kommt Lob und Kritik.
Das österreichische Energieministerium (BMK) erließ am 6. April die seit langem erwartete „Investitionszuschüsseverordnung-Strom“ für die Ökostromförderung. Sie trat am 7. April in Kraft und ist eine von rund 20 Verordnungen im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG).

Wie mehrfach berichtet, wird mit dem Gesetz die Ökostromförderung von den bislang dominierenden Einspeisetarifen auf variable Marktprämien sowie Investitionszuschüsse umgestellt. Österreich plant, die Ökostromerzeugung bis 2030 um rund 27 Mrd. kWh beziehungsweise etwa 50 % zu steigern und damit bilanziell von Stromimporten unabhängig zu werden.

Der Verordnung zufolge stehen heuer insgesamt 295,4 Mio. Euro an Investitionszuschüssen zur Verfügung. Auf die Photovoltaik samt Stromspeichern entfällt mit 240 Mio. Euro der weit größte Anteil, gefolgt von der Wasserkraft mit 45,4 Mio. Euro, der Biomasse mit sechs Mio. und der Kleinwindkraft (Höchstleistung ein MW) mit vier Mio. Euro.

Zum Vergleich: Der Begutachtungsentwurf von Anfang Februar hatte die Gesamtsumme der Zuschüsse mit 92 Mio. Euro beziffert, von denen 80 Mio. für die PV vorgesehen waren. Somit wurde die Fördersumme insgesamt mehr als vervierfacht, für die PV ergibt sich eine „glatte“ Vervierfachung der Mittel. Für jede Technologie sind mehrere Runden („Calls“) vorgesehen, in denen Förderanträge gestellt werden können.

Der erste „Call“ beginnt am 21. April und bezieht sich auf PV-Anlagen mit einer Höchstleistung von zehn kW. Die Fördersumme beträgt insgesamt 40 Mio. Euro, die Förderhöhe 285 Euro/kW. Der letzte „Call“ startet am 8. November. Er betrifft Wasserkraftanlagen mit 100 kW bis einschließlich zwei MW Leistung. Zur Verfügung stehen insgesamt fünf Mio. Euro, die maximale Förderhöhe beläuft sich auf 2.400 Euro/kW.

Lob, aber auch Kritik kam aus Kreisen der Energiewirtschaft. Seitens des Elektrizitätswirtschaftsverbandes „Oesterreichs Energie“ bekundete Generalsekretärin Barbara Schmidt, das BMK habe „der aktuellen Situation Rechnung getragen“ und die Fördervolumina teilweise deutlich erhöht. Der Auftakt bei der Umsetzung des EAG sei damit geglückt. „Wir hoffen, dass dieser Zugang auch bei kommenden Schritten erhalten bleibt“.

Gefordert sei nun indessen rascheres Vorgehen: „Die EAG-Novelle wurde im Jänner beschlossen. Nun haben wir die erste Verordnung. Rund zwanzig weitere fehlen aber noch. Ein derartiges Tempo können wir uns in der aktuellen Situation einfach nicht leisten.“ Ferner bemängelte Schmidt, dass die teilweise Erhöhung der Fördersätze die „stark gestiegenen Anlagen- und Komponentenpreise“ nicht ausgleiche.

Ähnlich argumentierte der Vorstandsvorsitzende des Bundesverband Photovoltaic Austria (PV Austria), Herbert Paierl. Er zeigte sich erfreut über die „Vervierfachung des Förderbudgets“, bemängelte indessen die nach wie vor fehlende Marktprämienverordnung zur Unterstützung von PV-Anlagen mit mehr als einem MW Leistung. Paierl erwartet daher, „dass die notwendige Ausbau-Quote für dieses Jahr verfehlt wird“.
 
Auf politischer Ebene lobte der Energiesprecher der Grünen im Parlament, Lukas Hammer, die Verordnung der seiner Partei angehörigen Energieministerin Leonore Gewessler. Es handle sich um einen „Meilenstein, um uns in der Stromversorgung aus der fossilen Abhängigkeit zu befreien“.

Die „Investitionszuschüsseverordnung-Strom“ ist im Rechtsinformationssystem der Republik Österreich verfügbar. 
 

Donnerstag, 7.04.2022, 10:17 Uhr
Klaus Fischer

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