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Das Energiedienstleistungsgesetz wird novelliert. Am 6. März hat der Bundesrat den Gesetzesentwurf zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie beschlossen. Unter die neue Regelung fallen nun mehr Unternehmen, die ein Energieaudit oder ein Energiemanagementsystem (EnMS) bis Ende 2015 einführen müssen.
„Die Unternehmen wissen aber oftmals noch gar nicht, dass sie ein Energieaudit oder ein Energiemanagementsystem einführen müssen“, sagt Clemens Bruder, Teamleiter vom Beratungsunternehmen Energie Consulting GmbH (ECG) mit Sitz im badischen Kehl. Mit der Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) im Frühjahr 2015 müssen nun alle Unternehmen, die nicht als kleines oder mitte
Montag, 20.04.2015, 09:20 Uhr
Heidi Roider
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