Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Kunden innerhalb von drei Jahren ungerechtfertigen Preiserhöhungen widersprechen müssen. Sonst verlieren sie den Anspruch, ihre Zahlungen zu kürzen.
Energiekunden müssen Preiserhöhungen ihrer Lieferanten innerhalb von drei Jahren beanstanden. Tun sie das nicht, verlieren sie das Recht, Zahlungen nachträglich zu kürzen, auch wenn die Preiserhöhungen aufgrund unwirksamer Preisanpassungsklauseln zustande gekommen sind. Das hat der Bundesgerichtshof am 14. März in Karlsruhe entschieden. Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs gab mi
Mittwoch, 14.03.2012, 13:37 Uhr
Timm Krägenow
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