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Energie & Management > Wirtschaft - Energiekostenhilfen für KMU endlich startklar
Quelle: Pixabay / Photo Mix
Wirtschaft

Energiekostenhilfen für KMU endlich startklar

Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzliche finanzielle Hilfen, wenn sie die Energiekrise besonders hart trifft. Dafür gibt der Bund den Ländern bis zu einer Milliarde Euro.
Bundesregierung und Länder haben sich am 24. März auf Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen geeinigt, die besonders unter den hohen Energiekosten leiden. Zu diesem Zweck werden über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds bis zu einer Milliarde Euro zur Verfügung gestellt. Die Antragstellung und Abwicklung der Härtefallhilfen werden über die Bewilligungsstellen der Länder erfolgen. Der Streit über dieses Prozedere hatte zu der späten Einigung geführt. In sieben Ländern können die Hilfen bereits beantragt werden, in den übrigen gehen sie nun in den nächsten Wochen an den Start.
 
Mit den Härtefallhilfen sollen stark gestiegene Mehrkosten für Energie, die trotz der umfangreichen bereits umgesetzten Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung im Einzelfall weiter bestehen bleiben, zusätzlich abgefedert werden. Umfasst sind sowohl leitungsgebundene als auch nicht leitungsgebundene Energieträger. Die Einzelheiten der Programmausgestaltung werden von den Ländern festgelegt, um insbesondere auch regionale Besonderheiten berücksichtigen und flankieren zu können.

Langes Tauziehen zwischen Bund und Ländern

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck nannte es „richtig und wichtig, dass die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern jetzt steht und die Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen damit startklar sind“. Durch konsequentes politisches Handeln sei die Lage auf den Energiemärkten wieder stabilisiert. Auch die Preise sind zuletzt wieder gesunken. „Dennoch gibt es gerade kleine und mittlere Unternehmen, die unter den Auswirkungen der Energiekrise weiter leiden und denen wir weiter unter die Arme greifen müssen“, erläuterte Habeck.

Für die Umsetzung der Härtefallhilfen haben Bund und Länder nunmehr eine Verwaltungsvereinbarung abgestimmt, die die Durchführung der Förderung, die Zuweisung der Mittel an die Länder nach dem Königsteiner Schlüssel sowie die Prüfung und Erfolgskontrolle der Härtefallhilfen regelt. Die Bereitstellung der Bundesmittel für die Härtefallhilfen erfolgt über den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, der für diesen Zweck bereits 400 Mio. Euro freigegeben hat.

Anträge und Auszahlung in den Bundesländern

Hinsichtlich der Freigabe weiterer Mittel will der Haushaltsausschuss auch die weiteren finanziellen Beteiligungen aller Länder mit eigenen Landesmitteln berücksichtigen. Die konkrete Auszahlung an die Betroffenen erfolgt ausschließlich über die Bundesländer und die zuständigen Bewilligungsstellen der Länder.

Der Bayerische Wirtschaftsminister, Hubert Aiwanger, sagte als amtierender Vorsitzender der Wirtschaftsministerkonferenz: „Es war richtig und wichtig, dass die Hilfen bestimmte Energieträger nicht ausschließen.“ Hier sei der Druck der Länder entscheidend gewesen. Es sei zu hoffen, dass sich die Energiepreise weiter normalisieren und nicht mehr viele Betriebe auf diese Hilfen angewiesen sind. „In Zukunft müssen ähnliche Programme aber deutlich schneller in die Umsetzung kommen“, mahnte er zugleich.

 

Montag, 27.03.2023, 10:22 Uhr
Susanne Harmsen
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Quelle: Pixabay / Photo Mix
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Energiekostenhilfen für KMU endlich startklar
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzliche finanzielle Hilfen, wenn sie die Energiekrise besonders hart trifft. Dafür gibt der Bund den Ländern bis zu einer Milliarde Euro.
Bundesregierung und Länder haben sich am 24. März auf Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen geeinigt, die besonders unter den hohen Energiekosten leiden. Zu diesem Zweck werden über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds bis zu einer Milliarde Euro zur Verfügung gestellt. Die Antragstellung und Abwicklung der Härtefallhilfen werden über die Bewilligungsstellen der Länder erfolgen. Der Streit über dieses Prozedere hatte zu der späten Einigung geführt. In sieben Ländern können die Hilfen bereits beantragt werden, in den übrigen gehen sie nun in den nächsten Wochen an den Start.
 
Mit den Härtefallhilfen sollen stark gestiegene Mehrkosten für Energie, die trotz der umfangreichen bereits umgesetzten Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung im Einzelfall weiter bestehen bleiben, zusätzlich abgefedert werden. Umfasst sind sowohl leitungsgebundene als auch nicht leitungsgebundene Energieträger. Die Einzelheiten der Programmausgestaltung werden von den Ländern festgelegt, um insbesondere auch regionale Besonderheiten berücksichtigen und flankieren zu können.

Langes Tauziehen zwischen Bund und Ländern

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck nannte es „richtig und wichtig, dass die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern jetzt steht und die Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen damit startklar sind“. Durch konsequentes politisches Handeln sei die Lage auf den Energiemärkten wieder stabilisiert. Auch die Preise sind zuletzt wieder gesunken. „Dennoch gibt es gerade kleine und mittlere Unternehmen, die unter den Auswirkungen der Energiekrise weiter leiden und denen wir weiter unter die Arme greifen müssen“, erläuterte Habeck.

Für die Umsetzung der Härtefallhilfen haben Bund und Länder nunmehr eine Verwaltungsvereinbarung abgestimmt, die die Durchführung der Förderung, die Zuweisung der Mittel an die Länder nach dem Königsteiner Schlüssel sowie die Prüfung und Erfolgskontrolle der Härtefallhilfen regelt. Die Bereitstellung der Bundesmittel für die Härtefallhilfen erfolgt über den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, der für diesen Zweck bereits 400 Mio. Euro freigegeben hat.

Anträge und Auszahlung in den Bundesländern

Hinsichtlich der Freigabe weiterer Mittel will der Haushaltsausschuss auch die weiteren finanziellen Beteiligungen aller Länder mit eigenen Landesmitteln berücksichtigen. Die konkrete Auszahlung an die Betroffenen erfolgt ausschließlich über die Bundesländer und die zuständigen Bewilligungsstellen der Länder.

Der Bayerische Wirtschaftsminister, Hubert Aiwanger, sagte als amtierender Vorsitzender der Wirtschaftsministerkonferenz: „Es war richtig und wichtig, dass die Hilfen bestimmte Energieträger nicht ausschließen.“ Hier sei der Druck der Länder entscheidend gewesen. Es sei zu hoffen, dass sich die Energiepreise weiter normalisieren und nicht mehr viele Betriebe auf diese Hilfen angewiesen sind. „In Zukunft müssen ähnliche Programme aber deutlich schneller in die Umsetzung kommen“, mahnte er zugleich.

 

Montag, 27.03.2023, 10:22 Uhr
Susanne Harmsen

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