(VDEW eu-flash) Die auf der Regierungskonferenz vom 12./13.12.2003 vorgesehene Verabschiedung des durch den europäischen Verfassungskonvent erarbeiteten Verfassungsentwurfs ist vorerst gescheitert. Verantwortlich für die neuerliche Krise der EU war das Unvermögen der Staats- und Regierungschefs, sich vor allem in der zentralen Frage der künftigen Stimmengewichtung im Ministerrat zu einigen. Das Scheitern der Regierungskonferenz stellt damit auch die Zukunft des durch den Verfassungskonvent initiierten „Energiekapitels“ in Frage.
Der neue Artikel III-157 sollte gesetzgeberische Maßnahmen ermöglichen, die zur Sicherstellung des Funktionierens des Energiemarktes, zur Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit in der Union und zur Förderung von Energieeffizienz und Energieeinsparungen sowie der Entwicklung neuer und erneuerbarer Energiequellen dienen. Die Wahl eines Mitgliedstaats zwischen verschiedenen Primärenergieq
Montag, 9.02.2004, 08:32 Uhr
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