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Nach monatelangen Verhandlungen soll die Richtlinienverordnung mit detaillierten Vorgaben hinsichtlich der zulässigen Energieeffizienzmaßnahmen sowie der Arbeit der Monitoringstelle demnächst in Begutachtung gehen. Kritik gibt es unterdessen an der Österreichischen Energieagentur als Betreiberin der Monitoringstelle.
Gut informierten Kreisen zufolge sendet das österreichische Wirtschaftsministerium demnächst die sogenannte Richtlinienverordnung auf Basis des Energieeffizienzgesetzes zur Begutachtung aus. Sie soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten und gilt als wichtigstes Dokument zur Umsetzung des Gesetzes. Unter anderem regelt sie die Details der Aufgaben der Monitoringstelle, die die Einhaltung des Gesetzes
Donnerstag, 17.09.2015, 12:15 Uhr
Klaus Fischer
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