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Energie & Management > Europaeische Union - Energiebörse zieht Konsequenzen aus Gaspreisdeckel
Quelle: Pixabay / Lorenzo Cafaro
Europaeische Union

Energiebörse zieht Konsequenzen aus Gaspreisdeckel

Sollte von Mitte Februar an der Gaspreisdeckel im Großhandel scharfschalten, muss die EEX-Gruppe höhere Preisgebote bei bestimmten Terminprodukten ausschließen. Unter Protest.
Die Energiebörse EEX, selbsterklärter Hort der freien Preisbildung, zieht mit ihrer Clearingtochter ECC erste Konsequenzen aus dem Beschluss der EU-Energieminister, auf Gas-Großhandelsebene Preisdeckel einzuführen (wir berichteten): Demnach verbietet die EEX ihren Handelsteilnehmern in der Regel, vom 15. Februar 2023 an bestimmte Gas-Terminorders oberhalb des Preisdeckels an der Börse einzustellen oder zur Registrierung anzumelden, sofern und solange der Deckel aktiviert ist. Alle solchen Meldungen würden gelöscht, heißt es in einer Pressemitteilung. Dies steht unter Vorbehalt der endgültigen Fassung der EU-Verordnung.

Weiter behauptet die EEX, an ihrem Verfahren zur Feststellung von Settlementpreisen ändere sich nichts, daher spiegelten sie weiter den "fairen Marktwert" wieder. Wenn nun aber beispielsweise für einen Future fürs Frontjahr 2024 nur Kauf- und Verkaufgebote unterhalb des Preisdeckels gemacht werden dürfen, wird sich wohl auch der Settlementpreis des Futures kaum oberhalb des Preisdeckels bewegen, auch wenn es sich im Spot anders verhalten sollte. Die EEX nahm zu einer entsprechenden Frage dieser Redaktion nicht Stellung. In der Mitteilung hieß es, auch Marktteilnehmern würden konkrete Nachfragen nicht individuell beantwortet. Die EEX verwies vielmehr auf einen Fragen-Antworten-Katalog (Q&A Section) auf den Websites von EEX und ECC. Die ECC hält es für möglich, dass die Clearingbanken (CCP) der Marktteilnehmer ihre Konditionen für die Stellung von Sicherheiten für Handelsgeschäfte und ihr Ausfallmanagement aus Anlass der EU-Verordnung ändern werden.

Die EU-Energieminister hatten sich am 19. Dezember auf einen Mechanismus zur Gaspreisbremse geeinigt ("Verordnung des Rates zur Einführung eines
Marktkorrekturmechanismus (Market Correction Mechanism, MCM) zum Schutz der Bürger und der Wirtschaft vor übermäßig hohen Preisen"
). Sie trat am Folgetag in Kraft, es gibt aber einen Monitoringtermin am 1. Februar 2023. Laut Pressemitteilung des Rates aktiviert sich der MCM vom 15. Februar 2023 an automatisch, wenn der Month-ahead-Gaspreis am holländischen Handelspunkt TTF drei Tage lang die 180 Euro/MWh übersteigt und zeitgleich 35 Euro/MWh über dem Referenzpreis für LNG auf den Weltmärkten liegt.

Während der Aktivierung, die 20 Tage lang dauert, dürfen keine Deals mit Monats-, Quartals- oder Jahresprodukten geschlossen werden, deren Preise 35 Euro/MWh über einem globalen Korbpreis für LNG liegen. Der Spotmarkt ist nicht betroffen, spiegelt also weiter zumindest kurzfristige Fundamentaldaten und Stimmungen im Gasmarkt wider. Liegt der Referenzpreis für LNG unter 145 Euro/MWh, bleibt diese sogenannte "dynamische Gebotsobergrenze" bei 180 Euro/MWh. Liegt die dynamische Gebotsobergrenze an mindestens drei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen unter 180 Euro/MWh, wird sie automatisch deaktiviert. Außerdem kann die EU-Kommission sie deaktivieren,
  • entweder wegen einer Gas-Notlage gemäß der Gas-SOS-Verordnung oder,
  • wenn die Gasnachfrage in einem Monat um 15 Prozent oder in zwei Monaten hintereinander um 10 Prozent gestiegen ist,
  • die LNG-Einfuhren erheblich zurückgehen
  • oder das TTF-Derivategeschäft im Monatsvergleich einbricht.
Die EEX äußerte sich weiter besorgt über die Marktauswirkungen einer solchen Preisobergrenze. 

Mittwoch, 21.12.2022, 17:40 Uhr
Georg Eble
Energie & Management > Europaeische Union - Energiebörse zieht Konsequenzen aus Gaspreisdeckel
Quelle: Pixabay / Lorenzo Cafaro
Europaeische Union
Energiebörse zieht Konsequenzen aus Gaspreisdeckel
Sollte von Mitte Februar an der Gaspreisdeckel im Großhandel scharfschalten, muss die EEX-Gruppe höhere Preisgebote bei bestimmten Terminprodukten ausschließen. Unter Protest.
Die Energiebörse EEX, selbsterklärter Hort der freien Preisbildung, zieht mit ihrer Clearingtochter ECC erste Konsequenzen aus dem Beschluss der EU-Energieminister, auf Gas-Großhandelsebene Preisdeckel einzuführen (wir berichteten): Demnach verbietet die EEX ihren Handelsteilnehmern in der Regel, vom 15. Februar 2023 an bestimmte Gas-Terminorders oberhalb des Preisdeckels an der Börse einzustellen oder zur Registrierung anzumelden, sofern und solange der Deckel aktiviert ist. Alle solchen Meldungen würden gelöscht, heißt es in einer Pressemitteilung. Dies steht unter Vorbehalt der endgültigen Fassung der EU-Verordnung.

Weiter behauptet die EEX, an ihrem Verfahren zur Feststellung von Settlementpreisen ändere sich nichts, daher spiegelten sie weiter den "fairen Marktwert" wieder. Wenn nun aber beispielsweise für einen Future fürs Frontjahr 2024 nur Kauf- und Verkaufgebote unterhalb des Preisdeckels gemacht werden dürfen, wird sich wohl auch der Settlementpreis des Futures kaum oberhalb des Preisdeckels bewegen, auch wenn es sich im Spot anders verhalten sollte. Die EEX nahm zu einer entsprechenden Frage dieser Redaktion nicht Stellung. In der Mitteilung hieß es, auch Marktteilnehmern würden konkrete Nachfragen nicht individuell beantwortet. Die EEX verwies vielmehr auf einen Fragen-Antworten-Katalog (Q&A Section) auf den Websites von EEX und ECC. Die ECC hält es für möglich, dass die Clearingbanken (CCP) der Marktteilnehmer ihre Konditionen für die Stellung von Sicherheiten für Handelsgeschäfte und ihr Ausfallmanagement aus Anlass der EU-Verordnung ändern werden.

Die EU-Energieminister hatten sich am 19. Dezember auf einen Mechanismus zur Gaspreisbremse geeinigt ("Verordnung des Rates zur Einführung eines
Marktkorrekturmechanismus (Market Correction Mechanism, MCM) zum Schutz der Bürger und der Wirtschaft vor übermäßig hohen Preisen"
). Sie trat am Folgetag in Kraft, es gibt aber einen Monitoringtermin am 1. Februar 2023. Laut Pressemitteilung des Rates aktiviert sich der MCM vom 15. Februar 2023 an automatisch, wenn der Month-ahead-Gaspreis am holländischen Handelspunkt TTF drei Tage lang die 180 Euro/MWh übersteigt und zeitgleich 35 Euro/MWh über dem Referenzpreis für LNG auf den Weltmärkten liegt.

Während der Aktivierung, die 20 Tage lang dauert, dürfen keine Deals mit Monats-, Quartals- oder Jahresprodukten geschlossen werden, deren Preise 35 Euro/MWh über einem globalen Korbpreis für LNG liegen. Der Spotmarkt ist nicht betroffen, spiegelt also weiter zumindest kurzfristige Fundamentaldaten und Stimmungen im Gasmarkt wider. Liegt der Referenzpreis für LNG unter 145 Euro/MWh, bleibt diese sogenannte "dynamische Gebotsobergrenze" bei 180 Euro/MWh. Liegt die dynamische Gebotsobergrenze an mindestens drei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen unter 180 Euro/MWh, wird sie automatisch deaktiviert. Außerdem kann die EU-Kommission sie deaktivieren,
  • entweder wegen einer Gas-Notlage gemäß der Gas-SOS-Verordnung oder,
  • wenn die Gasnachfrage in einem Monat um 15 Prozent oder in zwei Monaten hintereinander um 10 Prozent gestiegen ist,
  • die LNG-Einfuhren erheblich zurückgehen
  • oder das TTF-Derivategeschäft im Monatsvergleich einbricht.
Die EEX äußerte sich weiter besorgt über die Marktauswirkungen einer solchen Preisobergrenze. 

Mittwoch, 21.12.2022, 17:40 Uhr
Georg Eble

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