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Energie & Management > Gas - Energieausschuss des Bundestages berät Versorgungssicherung
Quelle: iStock / Thossaphol
Gas

Energieausschuss des Bundestages berät Versorgungssicherung

Am 22. Juni beriet der Energieausschuss des Deutschen Bundestages die Novellen der Energiegesetze, die am 24. Juni zur Debatte anstehen. Wegen der Energiekrise sei das extrem wichtig. 
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) informierte bei der Sitzung des Energieausschusses die Bundestagsabgeordneten über die aktuelle Lage der Versorgungssicherheit angesichts des russischen Krieges in der Ukraine. „Grund zur Beunruhigung ist durchaus gegeben“, sagte er und meinte damit vor allem die gedrosselten Gaslieferungen aus Russland über die Pipeline Nord Stream 1. Er hält die Drosselung für ein politisches Manöver, um Gas künstlich zu verknappen, die Preise steigen zu lassen und den Druck auf die deutsche Wirtschaft und Bevölkerung zu erhöhen.

Die nicht gelieferten Mengen entsprächen täglich der Flüssiggasladung eines kompletten LNG-Tankers, sagte Habeck. Die fehlenden Mengen müssten anderswo eingespart oder durch zugekauftes Gas ausgeglichen werden, sagte der Minister. Teilweise könnten sie ersetzt werden, etwa durch Lieferungen aus Norwegen und durch Flüssigerdgas (LNG) aus EU-Nachbarstaaten.

In Kürze wolle die Bundesregierung zudem einen Kredit über die Staatsbank KfW in Höhe von 15 Mrd. Euro zur Verfügung stellen, um damit Gas einzukaufen. Darüber hinaus hat Habeck die Idee eines Gas-Auktionsmodells ins Spiel gebracht, das finanzielle Anreize für die Industrie vorsieht, wenn sie Gas spart. Das solle bei der Befüllung der Speicher für den Winter helfen, wofür die Unternehmen im Gegenzug Geld bekommen sollen.
 
Energiewirtschaftsgesetz im Ausschuss verabschiedet

Vorgelegt haben die Fraktionen der Koalitionsparteien SPD, Grüne und FDP einen Gesetzentwurf „zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften“. Die Vorlage soll am Freitag, dem 24. Juni in erster Lesung und am 8. Juli abschließend im Bundestag beraten werden.

Demnach sollen für die sichere Versorgung dem Strommarkt weitere Erzeugungskapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Dies vorzugsweise mittels Energieträgern, die nicht aus Russland importiert werden. Ziel des Gesetzentwurfs sei es, dem Strommarkt für einen befristeten Zeitraum durch Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zusätzliche Erzeugungskapazitäten zur Stromerzeugung aus Stein- und Braunkohle sowie Mineralöl zur Verfügung zu stellen. Dazu sollen Kraftwerke genutzt werden, die gegenwärtig nur eingeschränkt verfügbar sind, demnächst stillgelegt werden oder sich in einer Reserve befinden. 

Die Maßnahmen sollen für einen befristeten Zeitraum gelten und enden spätestens am 31. März 2024. Außerdem sollen die Kraftwerke nur dann in den Strommarkt zurückkehren, wenn dies erforderlich sei, um eine Gefährdung des Gasversorgungssystems abzuwenden. Zur Stärkung der Versorgungssicherheit sollen auch Kraftwerke, die aktuell noch in der Sicherheitsbereitschaft gebunden sind, zum 1. Oktober 2022 in eine Versorgungsreserve überführt werden. Das Ziel, den Kohleausstieg idealerweise im Jahr 2030 zu vollenden, sowie auch die Klimaziele, bleibe davon unberührt, heißt es.

Verordnungsermächtigung bei Gasmangellage

Für den Bereich der Gaskraftwerke soll eine Verordnungsermächtigung geschaffen werden, um im Fall einer Gefährdung des Gasversorgungssystems sehr schnell den Einsatz von Gaskraftwerken beschränken zu können und dadurch den Gasverbrauch in der Stromerzeugung noch weiter senken zu können. Diese Maßnahme werde aufgrund ihrer Eingriffsintensität mit einem Auslösekriterium verbunden: Sie könne erst bei einer Gefährdung des Gasversorgungssystems in Kraft gesetzt werden. Die Anwendung ist laut Entwurf nur für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten möglich.

Ingrid Nestle (Grüne), Markus Hümpfer (SPD) und Konrad Stockmeier (FDP) begrüßten die Verabschiedung der Novelle des EnWG im Ausschuss auch wegen anderer Themen. „Durch eine schnelle Übergangsregelung bei der Zertifizierung lösen wir den Stau bei der Inbetriebnahme von bereits gebauten Solaranlagen“, unterstrichen sie. Mit einer neuen Speicherdefinition ab Mitte 2023 werde der Weg frei für eine umfassende Speicherstrategie. „Wir werden endlich die Potenziale von Lastverschiebung, Batteriespeichern und sonstigen Flexibilitätsoptionen an den Markt bringen“, so die Bundestagsabgeordneten.

​Leag bereitet Kraftwerksreserve vor

Der Kraftwerksbetreiber Leag (Lausitzer Energie AG) bereitet unterdessen schon zwei Kraftwerksblöcke in Jänschwalde vor, die im Fall der Knappheit zusätzlich Strom mittels Braunkohle liefern können. Dazu würden Mitarbeitende eingestellt und technische Anforderungen überprüft. Das Unternehmen war bisher davon ausgegangen, dass Block F Ende September dieses Jahres und Block E Ende September nächsten Jahres stillgelegt werden. Es sei aber erwartbar, dass die Bundesregierung die Verlängerung der Sicherheitsbereitschaft beschließen wird, so die Sprecherin des Unternehmens. 

Mittwoch, 22.06.2022, 16:05 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Gas - Energieausschuss des Bundestages berät Versorgungssicherung
Quelle: iStock / Thossaphol
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Energieausschuss des Bundestages berät Versorgungssicherung
Am 22. Juni beriet der Energieausschuss des Deutschen Bundestages die Novellen der Energiegesetze, die am 24. Juni zur Debatte anstehen. Wegen der Energiekrise sei das extrem wichtig. 
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) informierte bei der Sitzung des Energieausschusses die Bundestagsabgeordneten über die aktuelle Lage der Versorgungssicherheit angesichts des russischen Krieges in der Ukraine. „Grund zur Beunruhigung ist durchaus gegeben“, sagte er und meinte damit vor allem die gedrosselten Gaslieferungen aus Russland über die Pipeline Nord Stream 1. Er hält die Drosselung für ein politisches Manöver, um Gas künstlich zu verknappen, die Preise steigen zu lassen und den Druck auf die deutsche Wirtschaft und Bevölkerung zu erhöhen.

Die nicht gelieferten Mengen entsprächen täglich der Flüssiggasladung eines kompletten LNG-Tankers, sagte Habeck. Die fehlenden Mengen müssten anderswo eingespart oder durch zugekauftes Gas ausgeglichen werden, sagte der Minister. Teilweise könnten sie ersetzt werden, etwa durch Lieferungen aus Norwegen und durch Flüssigerdgas (LNG) aus EU-Nachbarstaaten.

In Kürze wolle die Bundesregierung zudem einen Kredit über die Staatsbank KfW in Höhe von 15 Mrd. Euro zur Verfügung stellen, um damit Gas einzukaufen. Darüber hinaus hat Habeck die Idee eines Gas-Auktionsmodells ins Spiel gebracht, das finanzielle Anreize für die Industrie vorsieht, wenn sie Gas spart. Das solle bei der Befüllung der Speicher für den Winter helfen, wofür die Unternehmen im Gegenzug Geld bekommen sollen.
 
Energiewirtschaftsgesetz im Ausschuss verabschiedet

Vorgelegt haben die Fraktionen der Koalitionsparteien SPD, Grüne und FDP einen Gesetzentwurf „zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften“. Die Vorlage soll am Freitag, dem 24. Juni in erster Lesung und am 8. Juli abschließend im Bundestag beraten werden.

Demnach sollen für die sichere Versorgung dem Strommarkt weitere Erzeugungskapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Dies vorzugsweise mittels Energieträgern, die nicht aus Russland importiert werden. Ziel des Gesetzentwurfs sei es, dem Strommarkt für einen befristeten Zeitraum durch Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zusätzliche Erzeugungskapazitäten zur Stromerzeugung aus Stein- und Braunkohle sowie Mineralöl zur Verfügung zu stellen. Dazu sollen Kraftwerke genutzt werden, die gegenwärtig nur eingeschränkt verfügbar sind, demnächst stillgelegt werden oder sich in einer Reserve befinden. 

Die Maßnahmen sollen für einen befristeten Zeitraum gelten und enden spätestens am 31. März 2024. Außerdem sollen die Kraftwerke nur dann in den Strommarkt zurückkehren, wenn dies erforderlich sei, um eine Gefährdung des Gasversorgungssystems abzuwenden. Zur Stärkung der Versorgungssicherheit sollen auch Kraftwerke, die aktuell noch in der Sicherheitsbereitschaft gebunden sind, zum 1. Oktober 2022 in eine Versorgungsreserve überführt werden. Das Ziel, den Kohleausstieg idealerweise im Jahr 2030 zu vollenden, sowie auch die Klimaziele, bleibe davon unberührt, heißt es.

Verordnungsermächtigung bei Gasmangellage

Für den Bereich der Gaskraftwerke soll eine Verordnungsermächtigung geschaffen werden, um im Fall einer Gefährdung des Gasversorgungssystems sehr schnell den Einsatz von Gaskraftwerken beschränken zu können und dadurch den Gasverbrauch in der Stromerzeugung noch weiter senken zu können. Diese Maßnahme werde aufgrund ihrer Eingriffsintensität mit einem Auslösekriterium verbunden: Sie könne erst bei einer Gefährdung des Gasversorgungssystems in Kraft gesetzt werden. Die Anwendung ist laut Entwurf nur für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten möglich.

Ingrid Nestle (Grüne), Markus Hümpfer (SPD) und Konrad Stockmeier (FDP) begrüßten die Verabschiedung der Novelle des EnWG im Ausschuss auch wegen anderer Themen. „Durch eine schnelle Übergangsregelung bei der Zertifizierung lösen wir den Stau bei der Inbetriebnahme von bereits gebauten Solaranlagen“, unterstrichen sie. Mit einer neuen Speicherdefinition ab Mitte 2023 werde der Weg frei für eine umfassende Speicherstrategie. „Wir werden endlich die Potenziale von Lastverschiebung, Batteriespeichern und sonstigen Flexibilitätsoptionen an den Markt bringen“, so die Bundestagsabgeordneten.

​Leag bereitet Kraftwerksreserve vor

Der Kraftwerksbetreiber Leag (Lausitzer Energie AG) bereitet unterdessen schon zwei Kraftwerksblöcke in Jänschwalde vor, die im Fall der Knappheit zusätzlich Strom mittels Braunkohle liefern können. Dazu würden Mitarbeitende eingestellt und technische Anforderungen überprüft. Das Unternehmen war bisher davon ausgegangen, dass Block F Ende September dieses Jahres und Block E Ende September nächsten Jahres stillgelegt werden. Es sei aber erwartbar, dass die Bundesregierung die Verlängerung der Sicherheitsbereitschaft beschließen wird, so die Sprecherin des Unternehmens. 

Mittwoch, 22.06.2022, 16:05 Uhr
Susanne Harmsen

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