Bild: Fotolia.com, Kadmy
Unternehmen, die nicht als KMU (kleine und mittlere Unternehmen) eingestuft werden, müssen sich darauf einstellen, dass sie zu regelmäßigen Energieaudits nach DIN EN 16247-1 verpflichtet werden.
Die Pflicht der Unternehmen zu Energieaudits nach DIN EN 16247-1 sieht die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) vor, die vom Bundeskabinett beschlossen wurde und sich derzeit in der parlamentarischen Beratung befindet. Darauf macht der VEA Bundesverband der Energie-Abne
Dienstag, 27.01.2015, 10:05 Uhr
Jan Mühlstein
© 2024 Energie & Management GmbH