Die Energiesteuerbefreiungen in Deutschland sind rechtens, in drei EU-Ländern nicht. Das hat die EU-Kommission Ende letzter Woche entschieden.
Frankreich, Irland und Italien müssen 20 % der Energiesteuerbefreiungen zurückfordern, die sie energieintensiven Aluminiumherstellern seit 1. Januar 2004 (Inkraftreten der Energiesteuer-Richtlinie) bewilligt hatten. Es handelt sich um die Unternehmen Alcan in Frankreich, Aughinish in Irland und Eurallumina in Italien. Die Hersteller mussten keine Abgaben auf Schweröl zahlen. Der Brennstoff wurd
Montag, 12.02.2007, 10:48 Uhr
Rainer Lütkehus
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