Der halbstaatliche italienische Energiekonzern Enel ist nicht für die Folgeschäden verantwortlich, die durch den landesweiten Stromausfall in der Nacht vom 27. auf den 28. September 2003 aufgetretenen sind.
Das hat die dritte Zivilkammer des italienischen Kassationsgerichtes in Rom entschieden. Nach Auffassung der obersten Richter sind die Urteile der Berufungsgerichte von Latina und Neapel nichtig. Diese hatten eine Haftbarkeit von Enel für den Verderb tiefgekühlter Lebensmittel (in diesen Fällen hatte der Stromausfall bis zu 18 Stunden gedauert) und somit eine Ersatzpflicht für die entstandenen Sch
Freitag, 31.07.2009, 11:12 Uhr
Harald Jung
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