Bild: RWE
Mit einer Definition des Begriffs "Standort mit bestmöglicher Sicherheit" hat die Endlagerkommission eine Basis im Suchverfahren für ein Atommüll-Endlager geschaffen.
Die Mitglieder der Kommission hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlagerkommission) haben sich am 21. Januar nach "intensiver Diskussion" auf eine grundlegende Definition des Begriffs "Standort mit bestmöglicher Sicherheit" geeinigt. Dazu heißt es in einer Mitteilung des Bundestags: "Der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für ein Endlager insbesondere für hochradioaktive Abfälle ist der Stand
Freitag, 22.01.2016, 10:43 Uhr
Andreas Kögler
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