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Energie & Management > Europaeische Union - Ende des Verbrennungsmotors bis 2035 geplant
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Europaeische Union

Ende des Verbrennungsmotors bis 2035 geplant

Ein besonders umstrittener Punkt in den Vorschlägen der Kommission war das Ende des Verbrennungsmotors. Es ist jetzt für 2035 vorgesehen.
Offiziell hält man in Brüssel daran fest, dass die EU offen für alle emissionsfreien Technologien sei. Tatsächlich hat man sich jedoch längst auf das Elektroauto (EV) festgelegt, das den Verbrenner möglichst schnell verdrängen soll. Der Verkehr sei der einzige Sektor mit immer noch steigenden Emissionen, sagte Kommissionspräsidentin von der Leyen in Brüssel. „Diesen Trend müssen wir umkehren.“

Ein Element zur Förderung der Elektromobilität sind niedrigere Emissionsgrenzwerte für Kraftfahrzeuge. Neue Personenwagen dürfen heute im Durchschnitt 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Diesen Wert müssen die Hersteller bis 2030 um 55 % senken, Vans dürfen nur noch die Hälfte ihrer heutigen Emissionen erzeugen. Ab 2035 sollen überhaupt keine Fahrzeuge mehr mit Verbrennungsmotor zugelassen werden.

Nach 2030 soll es keine Förderung von Elektrofahrzeugen mehr geben. In Brüssel wird das mit dem Investitionszyklus der Automobilindustrie begründet, der in den nächsten Jahren zu einem wesentlich kostengünstigeren Angebot von Elektrofahrzeugen führe. Bis dahin werde es keine neuen Anforderungen an die Autoindustrie geben, heißt es in der Kommission. Eine formale Garantie dafür könne es allerdings nicht geben.

Ausbau der Ladeinfrastruktur soll schneller gehen

2028 will die Kommission die Situation auf dem Automobilmarkt untersuchen und bewerten, ob nach 2030 zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Damit mehr EV auch aufgeladen werden können, soll die Ladeinfrastruktur schneller ausgebaut werden. Die Zahl der Ladesäulen soll sich dabei nicht nur gemäß der Fläche, sondern auch nach der Zahl der EV entwickeln. Für 2030 erwartet die EU, dass 30 Mio. EV über die Straßen der EU rollen. Für jedes Fahrzeug soll dann eine Ladekapazität von 1 kW zur Verfügung stehen. Bis 2025 soll es 1 Mio. Ladesäulen geben, fünf Jahre später 3,5 Mio. Auf Autobahnen muss dann mindestens alle 60 Kilometer eine Schnellladesäule (150 kW) stehen.

Der Trend zu saubereren Fahrzeugen soll auch durch die Vorschriften zur Energiebesteuerung und zum Einsatz nachhaltiger Kraftstoffe unterstützt werden. Letzteres richtet sich vor allem an den Luftverkehr. Treibstoffen für Flugzeuge müssen ab 2025 wachsende Mengen nachhaltiger Komponenten, die aus Biomasse oder grünem Wasserstoff erzeugt werden, beigemischt werden. 2050 soll Kerosin zu 63 % nachhaltig sein.

Die geltenden Ausnahmen der Luft- und Seefahrt von der Energiebesteuerung sollen zumindest eingeschränkt werden. Für Fahrten oder Flüge innerhalb der EU werden in Zukunft die gleichen Steuern fällig, die auch Autofahrer oder der Straßen-Güterverkehr bezahlen.

Die Besteuerung von Energie will die Kommission grundsätzlich überarbeiten. Während die Mineralölsteuer heute nach dem Volumen (je Liter) erhoben wird, soll es in Zukunft auf den Energiegehalt (je Joule) ankommen. Denn die heute geltenden Vorschriften benachteiligen nachhaltige Formen wie Biodiesel gegenüber den fossilen Varianten. Die Mitgliedsstaaten erhalten weniger Möglichkeiten, einzelne Branchen wie die Landwirtschaft von den Energiesteuern zu befreien.

Die Energiesteuer-Richtlinie enthält zwar nur Mindeststeuersätze, die von den Mitgliedsstaaten in den allermeisten Fällen deutlich überschritten werden. Sie müssten ihre Steuersätze also nicht unmittelbar ändern. Allerdings müssen sie die Besteuerung in eine Reihenfolge bringen, die vom Energiegehalt und der Umweltverträglichkeit bestimmt wird. Besonders umweltschädliche Kraftstoffe müssen am meisten besteuert werden.

Profitieren soll von der neuen Steuersystematik vor allem Strom, der am geringsten mit Energiesteuern belastet wäre. Um das neue System in Kraft zu setzen, müssten dem Vorschlag alle Mitgliedsstaaten zustimmen.

Energieeinsparungen sollen größere Rolle spielen

Die Mitgliedsstaaten sollen ihren Energieverbrauch bis 2030 um mindestens 1,5 % pro Jahr reduzieren, fast doppelt soviel wie der geltende Zielwert von 0,8 %. Dabei soll der öffentliche Sektor mit 1,7 % pa mit gutem Beispiel vorangehen. Ein großes Potential sieht die Kommission im öffentlichen Gebäudepark, von dem jedes Jahr 3 % grundsaniert werden sollen. Die Mitgliedsstaaten haben auch die Möglichkeit, Gelder aus dem neuen Klimasozialfonds für die energetische Ertüchtigung ihrer Gebäude zu verwenden.

Die erneuerbaren Energien sollen 2030 mindestens 40 %(statt 32 %) des europäischen Energieverbrauchs decken. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen alle erneuerbaren Energiequellen genutzt werden. Dabei ist der Einsatz aller Technologien erlaubt, für die wichtigsten Sektoren wie den Verkehr, Gebäude oder die Industrie will die Kommission aber spezifische Ziele festlegen. Unterziele für den Einsatz von synthetischen Brennstoffen (aus Wasserstoff) gelten für den Verkehr: 2,6 % und die Industrie: 50 %.

Erneuerbare Energien sollen auch eine größere Rolle in Gebäuden spielen, die überwiegend mit fossiler Energie versorgt werden, drei Viertel davon zum Heizen und Kühlen. Bis 2030 müssten mindestens 49 % der Gebäudeenergien aus erneuerbaren Quellen stammen. Der beste Weg dorthin führe über die Elektrifizierung mit grünem Strom, heißt es in Brüssel. Erneuerbare Energien könnten aber auch in Fernwärmesystemen eingesetzt werden. Pro Jahr sollten deswegen 2,1 % mehr Fernwärme aus erneuerbaren erzeugt werden statt einem Plus von 1 % pa, was der bisherige Plan vorsieht.

Mittwoch, 14.07.2021, 17:42 Uhr
Tom Weingärtner
Energie & Management > Europaeische Union - Ende des Verbrennungsmotors bis 2035 geplant
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Ende des Verbrennungsmotors bis 2035 geplant
Ein besonders umstrittener Punkt in den Vorschlägen der Kommission war das Ende des Verbrennungsmotors. Es ist jetzt für 2035 vorgesehen.
Offiziell hält man in Brüssel daran fest, dass die EU offen für alle emissionsfreien Technologien sei. Tatsächlich hat man sich jedoch längst auf das Elektroauto (EV) festgelegt, das den Verbrenner möglichst schnell verdrängen soll. Der Verkehr sei der einzige Sektor mit immer noch steigenden Emissionen, sagte Kommissionspräsidentin von der Leyen in Brüssel. „Diesen Trend müssen wir umkehren.“

Ein Element zur Förderung der Elektromobilität sind niedrigere Emissionsgrenzwerte für Kraftfahrzeuge. Neue Personenwagen dürfen heute im Durchschnitt 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Diesen Wert müssen die Hersteller bis 2030 um 55 % senken, Vans dürfen nur noch die Hälfte ihrer heutigen Emissionen erzeugen. Ab 2035 sollen überhaupt keine Fahrzeuge mehr mit Verbrennungsmotor zugelassen werden.

Nach 2030 soll es keine Förderung von Elektrofahrzeugen mehr geben. In Brüssel wird das mit dem Investitionszyklus der Automobilindustrie begründet, der in den nächsten Jahren zu einem wesentlich kostengünstigeren Angebot von Elektrofahrzeugen führe. Bis dahin werde es keine neuen Anforderungen an die Autoindustrie geben, heißt es in der Kommission. Eine formale Garantie dafür könne es allerdings nicht geben.

Ausbau der Ladeinfrastruktur soll schneller gehen

2028 will die Kommission die Situation auf dem Automobilmarkt untersuchen und bewerten, ob nach 2030 zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Damit mehr EV auch aufgeladen werden können, soll die Ladeinfrastruktur schneller ausgebaut werden. Die Zahl der Ladesäulen soll sich dabei nicht nur gemäß der Fläche, sondern auch nach der Zahl der EV entwickeln. Für 2030 erwartet die EU, dass 30 Mio. EV über die Straßen der EU rollen. Für jedes Fahrzeug soll dann eine Ladekapazität von 1 kW zur Verfügung stehen. Bis 2025 soll es 1 Mio. Ladesäulen geben, fünf Jahre später 3,5 Mio. Auf Autobahnen muss dann mindestens alle 60 Kilometer eine Schnellladesäule (150 kW) stehen.

Der Trend zu saubereren Fahrzeugen soll auch durch die Vorschriften zur Energiebesteuerung und zum Einsatz nachhaltiger Kraftstoffe unterstützt werden. Letzteres richtet sich vor allem an den Luftverkehr. Treibstoffen für Flugzeuge müssen ab 2025 wachsende Mengen nachhaltiger Komponenten, die aus Biomasse oder grünem Wasserstoff erzeugt werden, beigemischt werden. 2050 soll Kerosin zu 63 % nachhaltig sein.

Die geltenden Ausnahmen der Luft- und Seefahrt von der Energiebesteuerung sollen zumindest eingeschränkt werden. Für Fahrten oder Flüge innerhalb der EU werden in Zukunft die gleichen Steuern fällig, die auch Autofahrer oder der Straßen-Güterverkehr bezahlen.

Die Besteuerung von Energie will die Kommission grundsätzlich überarbeiten. Während die Mineralölsteuer heute nach dem Volumen (je Liter) erhoben wird, soll es in Zukunft auf den Energiegehalt (je Joule) ankommen. Denn die heute geltenden Vorschriften benachteiligen nachhaltige Formen wie Biodiesel gegenüber den fossilen Varianten. Die Mitgliedsstaaten erhalten weniger Möglichkeiten, einzelne Branchen wie die Landwirtschaft von den Energiesteuern zu befreien.

Die Energiesteuer-Richtlinie enthält zwar nur Mindeststeuersätze, die von den Mitgliedsstaaten in den allermeisten Fällen deutlich überschritten werden. Sie müssten ihre Steuersätze also nicht unmittelbar ändern. Allerdings müssen sie die Besteuerung in eine Reihenfolge bringen, die vom Energiegehalt und der Umweltverträglichkeit bestimmt wird. Besonders umweltschädliche Kraftstoffe müssen am meisten besteuert werden.

Profitieren soll von der neuen Steuersystematik vor allem Strom, der am geringsten mit Energiesteuern belastet wäre. Um das neue System in Kraft zu setzen, müssten dem Vorschlag alle Mitgliedsstaaten zustimmen.

Energieeinsparungen sollen größere Rolle spielen

Die Mitgliedsstaaten sollen ihren Energieverbrauch bis 2030 um mindestens 1,5 % pro Jahr reduzieren, fast doppelt soviel wie der geltende Zielwert von 0,8 %. Dabei soll der öffentliche Sektor mit 1,7 % pa mit gutem Beispiel vorangehen. Ein großes Potential sieht die Kommission im öffentlichen Gebäudepark, von dem jedes Jahr 3 % grundsaniert werden sollen. Die Mitgliedsstaaten haben auch die Möglichkeit, Gelder aus dem neuen Klimasozialfonds für die energetische Ertüchtigung ihrer Gebäude zu verwenden.

Die erneuerbaren Energien sollen 2030 mindestens 40 %(statt 32 %) des europäischen Energieverbrauchs decken. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen alle erneuerbaren Energiequellen genutzt werden. Dabei ist der Einsatz aller Technologien erlaubt, für die wichtigsten Sektoren wie den Verkehr, Gebäude oder die Industrie will die Kommission aber spezifische Ziele festlegen. Unterziele für den Einsatz von synthetischen Brennstoffen (aus Wasserstoff) gelten für den Verkehr: 2,6 % und die Industrie: 50 %.

Erneuerbare Energien sollen auch eine größere Rolle in Gebäuden spielen, die überwiegend mit fossiler Energie versorgt werden, drei Viertel davon zum Heizen und Kühlen. Bis 2030 müssten mindestens 49 % der Gebäudeenergien aus erneuerbaren Quellen stammen. Der beste Weg dorthin führe über die Elektrifizierung mit grünem Strom, heißt es in Brüssel. Erneuerbare Energien könnten aber auch in Fernwärmesystemen eingesetzt werden. Pro Jahr sollten deswegen 2,1 % mehr Fernwärme aus erneuerbaren erzeugt werden statt einem Plus von 1 % pa, was der bisherige Plan vorsieht.

Mittwoch, 14.07.2021, 17:42 Uhr
Tom Weingärtner

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