Das von der Bundesregierung beschlossene Regelwerk zur Verteilung der Zertifikate, die Industriebetriebe und Kraftwerke ab 2005 im Rahmen des europaweiten Emissionshandels zum Ausstoß von Kohlendioxid berechtigen, verstößt gegen Europarecht. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten von Lothar Hübl, Professor an der Universität Hannover. Der Energieversorger Energie-Baden Württemberg (EnBW), Auftraggeber des Gutachtens, erwägt Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
„Die Regelungen zur Übertragung von Zertifikaten von alten auf neue Kraftwerke sowie die Ausgleichsregelungen für stillzulegende Atomkraftwerke sind ökologisch und ökonomisch unwirksam“, meinte Hübl bei einer Pressekonferenz in Berlin. Das Zuteilungsgesetz begünstige ausschließlich Betreiber alter Kraftwerke und verstoße deshalb als Beihilfe sowohl gegen das Grundgesetz als auch geg
Dienstag, 15.02.2005, 17:14 Uhr
Cerstin Gammelin
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