Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat Ende November die Schadensersatzklage der Thermoselect S.A. gegen die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) abgewiesen.
Der Schweizer Anlagenhersteller hatte seine Klage damit begründet, dass sich EnBW im Zusammenhang mit der Stilllegung der Thermoselect-Müllverbrennungsanlage pflichtwidrig verhalten habe. EnBW soll die Hochtemperatur-Recyclinganlage im Karlsruher Rheinhafen sabotiert und die Technik durch geschäftsschädigende Äußerungen sogar unverkäuflich gemacht haben. Insgesamt 581 Mio. Euro Schade
Dienstag, 4.12.2007, 11:15 Uhr
Michael Pecka
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