Die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) hat am 22. März beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Klage gegen das Bundesumweltministerium (BMU) eingereicht, weil die Entscheidung über die Übertragung von Reststrommengen vom Kernkraftwerk Neckarwestheim 2 auf den Reaktorblock 1 noch aussteht.
Am 21. Dezember 2006 hatte die EnKK ihren Antrag zur Übertragung von insgesamt 46,9 Mrd. kWh Strom vom Reaktorblock 2 (1 320 MW) des Kernkraftwerks Neckarwestheim auf den Block 1 (790 MW) eingereicht. Damit soll sich die Betriebszeit für Block 1 rechnerisch um acht Jahre verlängern und für Block 2 um etwa fünf Jahre verkürzen. Beide Reaktorblöcke könnten damit bis 2017 in Betrieb bleiben.&
Donnerstag, 22.03.2007, 15:17 Uhr
Michael Pecka
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