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Die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) hat den Antrag für die Stilllegung und den Abbau zweier Kernkraftwerke gestellt. Dies teilte das Unternehmen am 18. Juli mit.
Die Kraftwerke Philippsburg 2 (KKP 2) und Neckarwestheim II (GKN II) dürfen noch bis Ende 2019 bzw. bis Ende 2022 am Netz bleiben. So wird es im Atomgesetz geregelt. Dennoch hat die EnKK bereits nun die Stilllegung und den Rückbau der Kraftwerke beantragt. Der frühzeitige Antrag soll den sofortigen Rückbau der Anlagen nach ihrer Abschaltung gewährleisten, so die EnBW. In der Vergangenheit hätten v
Montag, 18.07.2016, 15:57 Uhr
Sarah Gmell
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