Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, beantragt die Ablehnung des deutschen „Gesetzes über den nationalen Zuteilungsplan für Treinhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007“ (ZuG) sowie die Ablehnung des Nationalen Allokationsplans durch die Europäische Kommission.
EnBW verlangt außerdem die Einsetzung eines förmlichen Beihilfeverfahrens gegen die Bundesrepublik. In der Begründung des Energiekonzerns für sein Vorgehen heißt es, das deutsche Zuteilungsgesetz entspreche nicht einer gemeinschaftskonformen Umsetzung der EU-Richtlinie und bevorzuge außerdem nationale Wettbewerber der EnBW „unter direktem Verstoß gegen europäische Vorschriften“. Besond
Donnerstag, 24.06.2004, 17:58 Uhr
Fritz Wilhelm
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