Die Karlsruher Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) hat ihre Betriebsvereinbarungen, in denen Sozialleistungen für die Belegschaft festgehalten sind, vorsorglich gekündigt.
Wie der Konzern mitteilte, habe die Kündigung auf die in diesem Jahr zu zahlenden Leistungen wie die Weihnachtsgratifikation keinen Einfluss. Nach Angaben von EnBW-Arbeitsdirektor Dr. Bernhard Beck gehe es bei der Kündigung der Betriebsvereinbarung nicht darum, alle betrieblichen Sozialleistungen zu streichen; vielmehr geschehe dies, um die Zielsetzungen des EnBW-Ertragssteigerungs-Programmes R
Montag, 29.09.2003, 14:05 Uhr
Andreas Kögler
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