Die Karlsruher Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) verzichtet auf eine Klage gegen den von der Bundesregierung beschlossenen Kernkraftausstieg. Allerdings bleibt der Konzern bei seiner Kritik an der politischen Entscheidung.
Nach "intensiver rechtlicher Prüfung und Abwägung der relevanten Gesichtspunkte" habe der Karlsruher Konzern entschieden, keine Verfassungsbeschwerde gegen die 13. Atomgesetz-Novelle einzulegen. Das Unternehmen befinde sich mit mehr als 98 % im Besitz der öffentlichen Hand, deshalb fehle es der EnBW nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts an der Grundrechtsfähigkeit, hieß es zu
Montag, 30.07.2012, 11:44 Uhr
Andreas Kögler
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