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Energie & Management > Unternehmen - EnBW erringt Teilerfolg im Fall Bykow
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EnBW erringt Teilerfolg im Fall Bykow

Die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) erhält von der zur Unternehmensgruppe des russischen Lobbyisten Andrey Bykow gehörenden Züricher Eurepa Suisse SA wegen Nichterfüllung eines im März 2007 geschlossenen Vertrags über die Lieferung von Uran einen Betrag von 24,5 Mio. Euro.
Das haben die Richter des internationalen Schiedsgerichts im schwedischen Stockholm entschieden, teilte die Karlsruher Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) mit. Dagegen konnte ein weiterer Anspruch im selben Schiedsgerichtsverfahren wegen Nichterfüllung eines im April 2007 geschlossenen Lager- und Sicherungsvertrags von 35,6 Mio. Euro nicht geltend gemacht werden. Die Richter begründeten ihre

Montag, 14.05.2012, 14:41 Uhr
Marlen Ristola
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EnBW erringt Teilerfolg im Fall Bykow
Die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) erhält von der zur Unternehmensgruppe des russischen Lobbyisten Andrey Bykow gehörenden Züricher Eurepa Suisse SA wegen Nichterfüllung eines im März 2007 geschlossenen Vertrags über die Lieferung von Uran einen Betrag von 24,5 Mio. Euro.
Das haben die Richter des internationalen Schiedsgerichts im schwedischen Stockholm entschieden, teilte die Karlsruher Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) mit. Dagegen konnte ein weiterer Anspruch im selben Schiedsgerichtsverfahren wegen Nichterfüllung eines im April 2007 geschlossenen Lager- und Sicherungsvertrags von 35,6 Mio. Euro nicht geltend gemacht werden. Die Richter begründeten ihre

Montag, 14.05.2012, 14:41 Uhr
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