Die Karlsruher Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) kann ihre Ansprüche im zweiten Schiedsgerichtsverfahren gegen die Bykow-Gruppe nicht durchsetzen.
Ein Schweizer Schiedsgericht hat eine Schadensersatzklage der EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) gegen die zur Bykow-Unternehmensgruppe gehörende Eurepa Suisse SA abgewiesen. EnKK hatte auf die Rückzahlung von im Jahr 2005 bereitgestellten Finanzmitteln von 12 Mio. Euro geklagt, teilte EnBW am 22. Juni mit. Bei den Finanzmitteln handelte es sich aus EnKK-Sicht um ein rückzahlbares Darlehen, das Eurepa zur
Freitag, 22.06.2012, 15:35 Uhr
Marlen Ristola
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