Bild: Detlef, Fotolia.com
Das Fernwärmenetz von Stuttgart bleibt vorerst in der Hand des Energieversorgers EnBW. Eine Klage der Stadt auf Herausgabe wurde vom Landgericht Stuttgart abgewiesen.
Der Konzessionsvertrag für das Stuttgarter Fernwärmenetz zwischen der EnBW und der Stadt war 2013 ausgelaufen. Nach Auffassung der Stadt ergab sich mit dem Auslaufen der Konzession ein zivilrechtlicher Herausgabeanspruch auf das Fernwärmenetz. 2016 reichte die Stadt Klage gegen die EnBW ein. Nun gab es ein Urteil – zugunsten der EnBW.„Ihre technischen, wirtschaftlichen und ökol
Donnerstag, 14.02.2019, 16:51 Uhr
Peter Koller
© 2024 Energie & Management GmbH