Die stromwirtschaftlichen Verbände halten ihre Empfehlung zur Methodik der Berechnung des üblichen Preises für Überschusseinspeisung aus kleinen KWK-Anlagen aufrecht. Nach Bedenken des Bundeskartellamtes wurde aus dem Positionspapier lediglich ein Berechnungsbeispiel gestrichen.
Damit sei der Verdacht ausgeräumt, bei dem von VDEW, VKU, VDN und VRE vorgelegten Papier könnte es sich um eine wettbewerbswidrige Preisempfehlung handeln. Zu der umstrittenen Methodik, die in dem beanstandeten Berechnungsbeispiel zu einer Einspeisevergütung aus KWK-Anlagen ohne registrierende Leistungsmessung von 1,41 Ct/kWh führte, bezogen die Wettbewerbshüter keine Stellung.
Mittwoch, 29.10.2003, 10:52 Uhr
Jan Mühlstein
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