Mit der Einführung eines Sicherheitschecks in ihrem zentralen CO2-Handelsregister hat die EU auf das „Recycling" bereits genutzter CER-Emissionsgutschriften reagiert.
Damit können bereits zur Compliance angemeldete zertifizierte Emissionsgutschriften (CER oder ERU) nicht mehr auf ein Registerkonto eines anderen Anlagenbetreibers übertragen, sondern lediglich auf ein spezielles Löschkonto gebucht werden. Dort werden die betroffenen Emissionsrechte stillgelegt oder als ungültig deklariert und gestrichen. Um diese neuen Sicherheitsroutinen umsetzen zu können, hatt
Dienstag, 27.04.2010, 17:03 Uhr
Kai Eckert
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