Die novellierte „Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes–Immissionsschutzgesetz“ - auch Technischen Anleitung Luft (TA Luft) genannt – ist seit dem 1. Oktober in Kraft. Markus Gailfuß vom BHKW-Infozentrum Rastatt stellt die nun zulässigen Schadstoffgrenzwerte im Abgas von Verbrennungsmotoren und Gasturbinen vor.
Am 26. Juni hat die Bundesregierung die TA Luft, nach vorangegangenen Beratungen im Bundesrat, verabschiedet. Sie wurde am 30. Juli veröffentlicht und löst die aus dem Jahre 1986 stammende TA Luft ab.Die 236 Seiten umfassende Verwaltungsvorschrift gilt unter anderem zwingend für alle Verbrennungsmotoren- und Gasturbinenanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung ab 1 MW, was grob abgeschät
Montag, 9.09.2002, 15:13 Uhr
Redaktion
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