Für die Umsetzung der von der EU-Kommission beschlossenen Richtlinie zum Emissionshandel schlägt der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) vor, auch die außerhalb der KWK-Anlage erreichte CO2-Minderung anzurechnen.
Ohne diese Kompensation wäre der Betreiber einer Anlage, die von ungekoppelter Erzeugung auf KWK umgestellt wir, dazu gezwungen, zusätzliche Zertifikate einzukaufen. Der Grund dafür ist, dass für die Zertifikatezuteilung bisher nur der – bei gekoppelter Erzeugung höhere – Brennstoffverbrauch vor Ort maßgeblich ist. Daher sollten laut B.KWK im Rahmen der nationalen Allokationspläne K
Mittwoch, 19.03.2003, 08:54 Uhr
Jan Mühlstein
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