Das Landgericht Essen hat die Einstweilige Verfügung der Riva AG, Essen, gegen die Emscher Lippe Energie GmbH (ELE), Gelsenkirchen, aufgehoben.
Riva wollte der ELE die Verbreitung eines Schreibens untersagen, mit dem die ELE ihre Kunden vor den Riva-Außendienstmitarbeitern warnt und behauptet, dass zwischen ihr und Riva keinerlei Zusammenhang bestünde. Das Schreiben darf nun verschickt werden.
Montag, 18.09.2000, 10:18 Uhr
Hans-Klaus Braunsperger
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