Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) fordert 80 Prozent Gesamtnutzungsgrad als ein einheitliches Qualitätskriterium für alle mit Öl oder Gas gefeuerte KWK-Anlagen.
Der Einspruch des B.KWK richtet sich gegen die Neufassung der Richtlinie FW 308 „Zertifizierung von KWK-Anlagen – Ermittlung des KWK-Stromes“ der Arbeitsgemeinschaft Fernwärme (AGFW), die für Umsetzung des neuen KWK-Gesetzes maßgeblich ist. Die Vertretung der Betreiber und Hersteller von KWK-Anlagen bemängelt es als praxisfern, dass in der Anlage 2 für Motoren-Blockheizkraftwerke
Dienstag, 10.09.2002, 11:51 Uhr
Jan Mühlstein
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