Kurz vor der für den 6. Juni terminierten zweiten und dritten Lesung haben die Koalitionsfraktionen die von der Bundesregierung eingebrachte Novelle des KWK-Gesetzes nachgebessert.
Stichpunkte der Einigung:- Das Ziel eines KWK-Anteils von 25 % an der Stromerzeugung kommt ins Gesetz, eine Überprüfung des Gesetzes findet 2011 statt.- Die Begrenzung der Fördersumme von 750 Mio. Euro (inklusive 150 Mio. Euro für Ausbau von Wärmenetzen) bleibt, wird aber flexibel gehandhabt, so dass alle Anspruchberechtigten ihr Geld nachbezahlt bekommen.
Freitag, 30.05.2008, 11:30 Uhr
Jan Mühlstein
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