(VDEW eu-flash) - Der Rat und das Europäische Parlament haben sich nach jahrelanger Diskussion am 23.02.2004 im Vermittlungsverfahren über die Umwelthaftungs-Richtlinie (UHR) auf einen so genannten Gemeinsamen Entwurf geeinigt.
Das Vermittlungsverfahren war am 27.01.2004 eröffnet worden. Besonders schwierig gestaltete sich die Frage der finanziellen Risikoabsicherung von Unternehmen, die nach dem nun erzielten Kompromiss freiwillig bleiben soll. Die Richtlinie schließt die Haftung für Schäden aus, die vor ihrer Verabschiedung entstanden sind. Eine Überprüfung der Wirksamkeit der Richtlinie ist für 2010 vorgesehen. Inn
Mittwoch, 24.03.2004, 12:59 Uhr
Redaktion
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