Die Gasversorgung Süddeutschland GmbH (GVS) in Stuttgart und die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH haben sich im Rechtsstreit um die Gültigkeit von langfristigen Gaslieferverträgen in einem Vergleich geeinigt.
Damit sei das unmittelbar bevorstehende Urteil des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe nicht verkündet worden und trete nicht in Kraft. Mit dem Hinweis auf die Vertraulichkeit wollten beide Unternehmen keine näheren Angaben über den Inhalt des geschlossenen Vergleichs machen.Hintergrund des Rechtsstreits war die Absicht der Stadtwerke Schwäbisch Hall, den Gasbezugsvertr
Mittwoch, 21.05.2003, 12:28 Uhr
Andreas Kögler
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