Die Netzregulierungsbehörden von Deutschland (Bundesnetzagentur), Belgien (Creg), Frankreich (Cre), Luxemburg (ILR) und den Niederlanden (Dte) haben gemeinsame Transparenzvorschriften für den Stromgroßhandel veröffentlicht.
Damit wollen die Regulatoren die Integration des Strommarktes in der entsprechenden Region „Zentralwest" vorantreiben. Auch die Erzeuger müssen Informationen über Produktionskapazitäten verfügbar machen, sowie die Weiterverteiler (Stadtwerke) über den Verbrauch bedeutender Abnehmer. Die Informationen über Last, Ãœbertragung, Verbindungskapazitäten und Bilanzausgleich müssen bis zum 1. Januar
Mittwoch, 12.12.2007, 13:13 Uhr
Rainer Lütkehus
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