Bild: Peter Holz
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Festlegungen zu einem standardisierten Netznutzungsvertrag mit Letztverbrauchern und zu einem Lieferantenrahmenvertrag getroffen. Insbesondere überregionale Stromanbieter und Kunden mit Abnahmestellen in mehreren Netzgebieten haben darauf gewartet.
Zum 1. Januar 2016 sind Netzbetreiber – die BNetzA betont ausdrücklich, dass die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen aller Spannungsebenen gemeint sind – verpflichtet, Netznutzungs- und Lieferantenverträge entsprechend den Vorgaben der Beschlusskammer 6 der Behörde abzuschließen. Die Anlagen zum Beschluss vom 16. April 2015 umfassen einen Netznutzungsvertrag, ein Kontaktdatenb
Freitag, 17.04.2015, 14:12 Uhr
Fritz Wilhelm
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