Österreich hat zum Jahresanfang bundeseinheitliche Einspeisevergütungen für Strom aus regenerativen Energien eingeführt.
Die Einspeiseverordnung legt fest, dass Strom aus Wind, Sonne, Geothermie, Biomasse, Abfall mit hohem biogenen Anteil sowie Deponie-, Klär- und Biogas, zu einem Fixpreis von den Stromversorgern gekauft und in das Netz eingespeist werden muss. Zur Finanzierung des Fördersystems wird von den Stromkunden ein bundeseinheitlicher Förderbeitrag erhoben, der von den Netzbetreibern gemeinsam mit den Ne
Donnerstag, 9.01.2003, 17:46 Uhr
Michael Pecka
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