Die Bundesnetzagentur will klarstellen, wann und wie Netzbetreiber in den Betrieb von Kraftwerken und Speichern eingreifen dürfen, um das Stromnetz stabil zu halten. Welche Entschädigung die Erzeuger dafür erhalten, soll erst später geregelt werden.
Die Bundesnetzagentur hat ein Eckpunktepapier zu den rechtlichen Grundlagen für so genannte Re-Dispatch-Maßnahmen vorgelegt. Sie lässt aber offen, wie künftig die Kosten für Eingriffe in den Kraftwerksbetrieb abgerechnet werden sollen. Das Eckpunktepapier stellt dar, wie die Regulierungsbehörde künftig die Eingriffsmöglichkeiten der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) in die Fahrweise von Erzeugungsan
Mittwoch, 11.01.2012, 09:39 Uhr
Timm Krägenow
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