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Für neue KWK-Anlagen bis 50 kW hat das Bafa wieder ein vereinfachtes elektronisches Zulassungsverfahren eingerichtet.
Um die Förderung für Ihre Anlage im Rahmen des KWK-Gesetzes zu bekommen, müssen Anlagenbetreiber einen Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) stellen. Diese Anmeldung konnte man bis Anfang 2019 elektronisch und gebührenfrei erledigen, danach stellte das Bundesamt aus rechtlichen Überlegungen auf eine schriftliche Form um, schreibt das BHKW-Infozentrum. Jetzt
Donnerstag, 12.12.2019, 15:42 Uhr
Armin Müller
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