Das novellierte Energiewirtschaftsgesetz sieht erstmals eine Sonderregelung für die Einspeisung von Biogas in das Gasnetz vor: Bei freien Kapazitäten soll Biogas generell Vorrang in der örtlichen Verteilnetzebene haben – eine Regelung, die nicht den erhofften Aufschwung bringen wird.
Das Licht am Ende des Tunnels ist erkennbar. Klein, aber immerhin. Seit Jahren hat die Biogasbranche hierzulande darauf gehofft, ihr grünes Gas in die Gasnetze einspeisen zu können. Das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hat nun „ein kleines Loch in das fossile Gasrecht gestanzt, durch das unser Gas strömen kann“, kommentiert Wolfgang Tentscher die Neuerung unaufgeregt. Als Vorsit
Montag, 22.08.2005, 14:52 Uhr
Michael Pecka
© 2024 Energie & Management GmbH