Energiedienstleister können mit ihrem Fachwissen helfen, neue und intelligente Energieversorgungs-Lösungen im Rahmen des EEWärmeG anzubieten.
Denn das Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) sieht eine Fülle von Möglichkeiten vor, wie die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energieträger in neu errichteten Gebäuden erfüllt werden kann. Die technischen Lösungen können zudem miteinander und mit so genannten Ersatzmaßnahmen kombiniert werden - eine Chance für Contractoren, hier die ideale Kombination zu finden
Dienstag, 9.03.2010, 13:07 Uhr
Armin Müller
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