Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bringt nach Ansicht von Klaus Huber* erfreuliche Aspekte für den künftigen Handel mit Biomethan mit sich, aber auch eine erhöhte Komplexität.
Ziele der Novelle 2012 im Bereich der Verstromung von eingespeistem Biomethan waren einfachere Regelungen bei einer leichten Erhöhung der Anreize. Das ist aus heutiger Sicht nur begrenzt gelungen. Während die grundsätzliche Vergütungssystematik beibehalten wurde, gibt es höhere Anforderungen an die Handelsmodelle und veränderte Anreize und Pflichten bei der Strom-Direktvermarktung.
Donnerstag, 18.08.2011, 12:42 Uhr
Redaktion
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