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Energie & Management > Politik -
Bild: canadastock / Shutterstock.com
Politik

"Ein kleines Päckchen EEG-Reform"

Auf der Jahrestagung Stadtwerke versucht Stefanie von Ahlefeldt, Abteilungsleiterin im Bundeswirtschaftsministerium, akutelle energiepolitsche Beschlüsse zu erklären.
Es klang irgendwie schon nach Entschuldigung: „Bei der Komplexität von Planungs-, Genehmigung- oder Flächenfragen haben sich die Regierungsfraktionen jüngst nur auf ein kleines Päckchen für die EEG-Reform verständigen können“, betonte Stefanie von Ahlefeldt auf der digitalen „Handelsblatt Jahrestagung Stadtwerke“. Dieser Minimal-Kompromiss soll nach Worten der einflussreichen Abteilungsleiterin „Energiepolitik - Strom und Netze“ im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) aber nicht heißen, dass „die hohen Ausbauziele passe sind.“

Zur Erinnerung in dieser schnelllebigen Welt: Kurz vor Weihnachten hatten sich die schwarz-roten Regierungsfraktionen neben ihrer unvollendeten EEG-Novelle 2021 auch auf einen Entschließungsantrag verständigt. Dieses Papier sah unter anderem vor, dass bis Ende März ein höherer Ausbaukorridor für die erneuerbaren Energien festgelegt werden sollte, um sicherzugehen, so das beschlossene 65-Prozent-Ziel an der Stromerzeugung bis 2030 zu schaffen.

Nach „sehr intensiven Diskussionen“ (O-Ton Ahlefeldt) hatte sich Schwarz-Rot aber lediglich auf erhöhte Ausschreibungsmengen für die Windenergie an Land und die Photovoltaik allein für das kommende Jahr einigen können. Was von Ahlefeldt nicht sagte: Um sich auf ein tragfähiges Mengen- und Zeitgerüst zum Ausbau der grünen Energien zu verständigen, hatte das Regierungsbündnis nicht nur drei Monate, sondern mehr als drei Jahre seit Beginn dieser Legislaturperiode Zeit gehabt.

Große inhaltliche Neuigkeiten waren von der BMWi-Ministerialbeamtin, die den ursprünglich vorgesehenen Energie-Staatssekretär Andreas Feicht bei der Stadtwerke-Jahrestagung kurzfristig vertrat, ohnehin bei ihrem „15-Minuten-Slot“ nicht zu erwarten gewesen. Von ihren Statements dürften zwei Bemerkungen hängenbleiben: Bei der anstehenden Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes können die Gasnetzbetreiber nicht darauf hoffen, Gas- und Wasserstoffnetze gemeinsam zu nutzen beziehungsweise gefördert zu bekommen: „Das lässt die EU-Gasverordnung nicht zu. Wir können deshalb nicht ein anders lautendes nationales Gesetz erlassen.“ Daher bleibt hierzulande wohl vorerst bei der regulatorischen Trennung von Gas- und Wasserstoffnetzen.

Bei ihrem Kurzauftritt war nicht zu überhören, dass von Ahlefeldt nicht traurig sein wird, wenn die EEG-Umlage in einigen Jahren abgeschafft sein sollte. Dass sich die Regierungsfraktionen jüngst für die Mini-EEG-Novelle auch auf die Deckelung dieser Abgabe auf maximal fünf Cent pro Kilowattstunde für die Jahre 2023 und 2024 verständigt haben, findet durchaus ihre Unterstützung. Der eingeschlagene Weg einer Querfinanzierung der EEG-Umlage durch Haushaltsmittel könnte ein Weg sein, diese Fördergelder auch künftig zu finanzieren.

Um nicht „frisches Geld“ anzapfen zu müssen, setzt von Ahlefeldt auf spürbar wachsende Einnahmen bei den CO2-Abgaben für Erdgas, Heizöl, Benzin oder Diesel. Reichen diese Gelder aus, um die EEG-Umlage (so lange es sie noch gibt) komplett zu finanzieren? „In meiner Welt geht diese Rechnung auf“, so von Ahlefeldt.

Donnerstag, 29.04.2021, 16:53 Uhr
Ralf Köpke
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Politik
"Ein kleines Päckchen EEG-Reform"
Auf der Jahrestagung Stadtwerke versucht Stefanie von Ahlefeldt, Abteilungsleiterin im Bundeswirtschaftsministerium, akutelle energiepolitsche Beschlüsse zu erklären.
Es klang irgendwie schon nach Entschuldigung: „Bei der Komplexität von Planungs-, Genehmigung- oder Flächenfragen haben sich die Regierungsfraktionen jüngst nur auf ein kleines Päckchen für die EEG-Reform verständigen können“, betonte Stefanie von Ahlefeldt auf der digitalen „Handelsblatt Jahrestagung Stadtwerke“. Dieser Minimal-Kompromiss soll nach Worten der einflussreichen Abteilungsleiterin „Energiepolitik - Strom und Netze“ im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) aber nicht heißen, dass „die hohen Ausbauziele passe sind.“

Zur Erinnerung in dieser schnelllebigen Welt: Kurz vor Weihnachten hatten sich die schwarz-roten Regierungsfraktionen neben ihrer unvollendeten EEG-Novelle 2021 auch auf einen Entschließungsantrag verständigt. Dieses Papier sah unter anderem vor, dass bis Ende März ein höherer Ausbaukorridor für die erneuerbaren Energien festgelegt werden sollte, um sicherzugehen, so das beschlossene 65-Prozent-Ziel an der Stromerzeugung bis 2030 zu schaffen.

Nach „sehr intensiven Diskussionen“ (O-Ton Ahlefeldt) hatte sich Schwarz-Rot aber lediglich auf erhöhte Ausschreibungsmengen für die Windenergie an Land und die Photovoltaik allein für das kommende Jahr einigen können. Was von Ahlefeldt nicht sagte: Um sich auf ein tragfähiges Mengen- und Zeitgerüst zum Ausbau der grünen Energien zu verständigen, hatte das Regierungsbündnis nicht nur drei Monate, sondern mehr als drei Jahre seit Beginn dieser Legislaturperiode Zeit gehabt.

Große inhaltliche Neuigkeiten waren von der BMWi-Ministerialbeamtin, die den ursprünglich vorgesehenen Energie-Staatssekretär Andreas Feicht bei der Stadtwerke-Jahrestagung kurzfristig vertrat, ohnehin bei ihrem „15-Minuten-Slot“ nicht zu erwarten gewesen. Von ihren Statements dürften zwei Bemerkungen hängenbleiben: Bei der anstehenden Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes können die Gasnetzbetreiber nicht darauf hoffen, Gas- und Wasserstoffnetze gemeinsam zu nutzen beziehungsweise gefördert zu bekommen: „Das lässt die EU-Gasverordnung nicht zu. Wir können deshalb nicht ein anders lautendes nationales Gesetz erlassen.“ Daher bleibt hierzulande wohl vorerst bei der regulatorischen Trennung von Gas- und Wasserstoffnetzen.

Bei ihrem Kurzauftritt war nicht zu überhören, dass von Ahlefeldt nicht traurig sein wird, wenn die EEG-Umlage in einigen Jahren abgeschafft sein sollte. Dass sich die Regierungsfraktionen jüngst für die Mini-EEG-Novelle auch auf die Deckelung dieser Abgabe auf maximal fünf Cent pro Kilowattstunde für die Jahre 2023 und 2024 verständigt haben, findet durchaus ihre Unterstützung. Der eingeschlagene Weg einer Querfinanzierung der EEG-Umlage durch Haushaltsmittel könnte ein Weg sein, diese Fördergelder auch künftig zu finanzieren.

Um nicht „frisches Geld“ anzapfen zu müssen, setzt von Ahlefeldt auf spürbar wachsende Einnahmen bei den CO2-Abgaben für Erdgas, Heizöl, Benzin oder Diesel. Reichen diese Gelder aus, um die EEG-Umlage (so lange es sie noch gibt) komplett zu finanzieren? „In meiner Welt geht diese Rechnung auf“, so von Ahlefeldt.

Donnerstag, 29.04.2021, 16:53 Uhr
Ralf Köpke

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