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Den Vertrag und die ihn vertretende Organisation „Energy Charter Treaty“ (ECT) kennt kaum jemand. Für EU-Staaten kann der ECT ein milliardenschweres Problem werden.
RWE verklagt aktuell die Niederlande wegen der vorzeitigen Abschaltung eines Kohlekraftwerks in Eemshaven, Vattenfall verklagt Deutschland wegen der Abschaltung des Kernkraftwerks Krümmel und ein amerikanischer Ölkonzern verklagt Italien wegen der Verweigerung von Ölbohrungen. Das mutet an wie ein Schlag von fossil-atomaren Unternehmen gegen alle Bemühungen einzelner Staaten, dem Klimawandel etwas Substanzielles entgegenzusetzen.
Eine wichtige Rolle spielt dabei der Energy Charter Treaty; die ihn vertretende Organisation sitzt in Brüssel. Eine Organisation, die kaum einer kennt, obschon sie seit fast 30 Jahren existiert. So ist die ECT 1998 gegründet worden und hat heute über 50 Mitglieder.
Der Grundgedanke für dieses multilaterale Vertragswerk war speziell ausgerichtet auf den Energiesektor, um damit vor allem die Investitionen abzusichern, die in den Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion und den osteuropäischen sozialistischen Bruderstaaten in damals rechtsstaatlich schwierigen Umbruchszeiten getätigt wurden. Wer das postsozialistische Durcheinander nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion miterlebt hat, mag die ursprüngliche Intention des ECT grundsätzlich nachvollziehen können.
Allerdings spielten in diesem Kontext vor rund 30 Jahren die erneuerbaren Energien und der Klimaschutz gar keine Rolle, ging es doch in Ländern wie Kasachstan, Aserbaidschan oder Moldawien zuallererst um den grundsätzlichen Aufbau halbwegs funktionierender Energiesysteme − und das wurde damals fast ausschließlich mit Investitionen in fossile Energien bewerkstelligt.
Der ECT sollte Investitionen in postsozialistischen Ländern schützenDie Zeiten haben sich seitdem zumindest hierzulande grundsätzlich geändert. Spätestens seit dem GAU von Fukushima und dem Pariser Klimaabkommen von 2015 sowie dem jetzigen Green Deal der EU müsste inzwischen klar sein, dass zwar nicht unbedingt das atomare, aber das fossile Zeitalter zu Ende geht.
Die EU-Klimaziele bedeuten für viele Länder in Europa einen radikalen Umbau ihrer bisherigen auf fossilen Energien fußenden Wirtschaft. Langfristige Investitionen der letzten Jahre in Milliardenhöhe drohen für manche Unternehmen mit großen Verlusten zu enden, wenn die EU Ernst macht mit dem, was sie proklamiert. Und genau an dieser Stelle berufen sich viele große Unternehmen auf den Energy Charter Treaty.
Der Vertrag bietet den Investoren die Möglichkeit, ihre durch politische Entscheidungen drohenden Verluste vor außergerichtlichen Schiedsgerichten einzuklagen. Beispiel Vattenfall. Der Konzern will beim deutschen Atomausstieg nicht klein beigeben, nicht zuletzt deshalb, weil das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil einräumt, dass das schwedische Unternehmen Anspruch auf eine
Entschädigung gegenüber Deutschland erheben dürfe. So versuchen die Schweden unter dezidierter Berufung auf den ECT vor dem Schiedsgericht in Washington die Summe von 4,4 Mrd. Euro für das Kernkraftwerk Krümmel zu erstreiten.
Das konterkariert die ursprüngliche Intention des Vertragswerkes auf ziemlich groteske Weise. Was EU-Parlamentarier erregt. „Wenn ich Freunden von diesem Vertragswerk erzähle, sind die geschockt“, trug die EU-Parlamentarierin Anna Cavazzini (Bündnis 90/Grüne) im Herbst vergangenen Jahres im Europäischen Parlament vor.
Aus ihrer Sicht droht den Europäern eine ungeahnte Klagewelle, bei der sich die fossile Energiewirtschaft ihrer klimapolitischen Verantwortung entzieht und den Steuerzahlern große Lasten auferlegt. Deswegen forderte Cavazzini zusammen mit über 100 weiteren Abgeordneten hauptsächlich aus den Fraktionen der Grünen, Linken und Sozialisten, aber auch Vertreter aus dem liberalen Lager, den ECT grundlegend zu erneuern.
Eine Verhandlungsrunde fand in der ersten Märzwoche statt. Die EU erwäge dabei eine Änderung der Definition der unter den Vertrag fallenden Wirtschaftstätigkeiten. Das würde ein teilweises Auslaufen des Schutzes von Investitionen in fossile Brennstoffe ermöglichen. „Der Schutz aller Investitionen in fossile Brennstoffe sollte sofort aus dem ECT entfernt werden, wenn es der EU mit ihren Klimazielen ernst ist“, so Cavazzini. Wenn dies nicht erreicht werden könne, müsse auch ein Ausstieg in Betracht gezogen werden.
Letzteres wäre für den Politikwissenschaftler und Experten für Energiesicherheit und Sicherheitspolitik, Frank Umbach, in Bezug auf die internationalen Kooperationen eine Katastrophe. Obgleich er auch eine ECT-Reform hinsichtlich des Green Deals für geboten hält, sei ein Austritt der EU aus dem ECT politisch vollkommen unglaubwürdig.
Bärendienst für globale Klimapolitik „Tatsache ist doch, dass mit einem Austritt aus dieser Organisation der globalen Klimapolitik ein Bärendienst erwiesen wird, weil dadurch die Energiepolitik in Kasachstan und Aserbaidschan nicht klimafreundlicher wird, sondern vielmehr auch Investoren in den Reihen der erneuerbaren Energien in diesen Ländern der sichere Rechtsrahmen entzogen wird“, sagte Umbach, der auch Forschungsdirektor am King’s College London ist.
Damit werde die globale Energiewende in eine klimafreundlichere Zukunft erschwert. „Und das kann doch nicht im Sinne nicht mal der grünsten Grünen sein. Was bringt es denn, wenn die Europäer ihren Anteil von knapp zehn Prozent an den globalen Emissionen auf fünf Prozent reduzieren, während in Zentralasien nichts mehr passiert“, mahnt Umbach.
Für ihn spielt ein solcher unilateraler Austritt zudem in die Hände Chinas und Russlands, was nicht ernsthaft die Intention der EU sein könne, zumal die neue Kommission mit dem Anspruch einer größeren geopolitischen Rolle der EU in der globalen Weltpolitik angetreten sei. Auch steht die Glaubwürdigkeit der EU und Deutschlands auf dem Spiel, die sich gern als Führer des Multilateralismus rühmen, hier aber gegen den Mehrheitswillen der Mitgliedsstaaten des ECT unilateral aussteigen wollen.
Diese Aussage ist Wasser auf der Mühle von Urban Rusnak. Der Slowake ist Generalsekretär des ECT. Er warnt vor einer Vorverurteilung, verweist stattdessen auf die Erfolge der Organisation, der es in vielen Streitfällen gelungen sei, durch das angerufene Schiedsgericht eine Schlichtung herbeizuführen. Außerdem stellt Rusnak klar, dass das Vertragswerk nicht nur fossilen Energieunternehmen, sondern auch Investoren aus den erneuerbaren Energien diene, indem das private Schiedsgericht im Streitfall einberufen wird.
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RWE hat die Niederlande wegen der vorzeitigen Abschaltung des Kohlekraftwerks in Eemshaven verklagt. Bild: Rudmer Zwerver |
Dass neben den nationalen und internationalen Gerichten wie dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) überhaupt eine rechtliche Instanz existiert, hält Rainer Hinrichs-Rahlwes für grundsätzlich bedenklich. Der Politikwissenschaftler, seit 2008 Vizepräsident der European Renewable Energies Federation, steht dieser juristischen Konstruktion außerhalb der staatlichen Rechtsprechung skeptisch gegenüber.
Dabei räumt er ein, dass sich die Erneuerbare-Energien-Szene lange nicht um das Thema ECT ausreichend gekümmert habe. Seine Aussage wird bestätigt durch aktuelle Anfragen an den Bundesverband Windenergie (BWE) genauso wie an das Klima-Bündnis; beide Organisationen bekennen, dass sie sich mit dem Thema nicht beschäftigen. „Das muss sich schnell ändern, damit der ECT nicht weiter den Green Deal und den zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien im Interesse der fossilen Energieerzeuger behindert und verzögert.“
Allerdings hegt Hinrichs-Rahlwes keine großen Hoffnungen, dass sich die ECT aus sich selbst heraus als reformfähig erweist. „Solchen Änderungen müssten alle Mitgliedstaaten zustimmen, was ich mir von Staaten, die bis heute noch fast gänzlich mit fossilen Energien operieren, sehr schwer vorstellen kann“, so Hinrichs-Rahlwes. Hingegen ist Frank Umbach der festen Überzeugung, dass die Europäer nicht den Fehler begehen sollten, ein Land wie Kasachstan, das zu 75 % seine Exporterlöse mit fossilen Energien erzielt, mit seinen Problemen allein zu lassen. Ein echtes Dilemma.
Austritt schützt nicht vor EntschädigungenDoch ist es auch ein Dilemma, dass Klagen von Konzernen wie Strabag, Vattenfall, RWE oder Eon via ECT gegenüber denjenigen Staaten möglich sind, die sich dafür entschieden haben, in Zukunft nur noch klimaneutrale Energie zu fördern oder zu erzeugen. Und zwar nicht nur mit dem Blick zurück, sondern auch für alle Aktivitäten in die Zukunft gerichtet.
Selbst ein Austritt aus dem ECT, wie ihn Italien vor einigen Jahren schon vollzogen hat, schützt die Staaten nicht vor Entschädigungsforderungen. Die sogenannte Sunset-Klausel gewährt Investoren, ein Land auch noch 20 Jahre nach dessen Austritt zu verklagen. Daher besteht kein Zweifel: Die ECT muss rasch reformiert und klimafreundlich werden, um im Interesse der internationalen energiewirtschaftlichen Zusammenarbeit nicht zum Schutzschild von fossilen Konzernen instrumentalisiert zu werden.
Montag, 26.07.2021, 08:30 Uhr
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