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Die Europäische Kommission darf das Beihilfeverfahren gegen das EEG fortsetzen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Eilanträge von sieben deutschen Unternehmen abgelehnt.
Damit wollten die Unternehmen der Stahl- und Schmiedeindustrie erreichen, dass Brüssel die Prüfung der Industrieprivilegien bei der EEG-Umlage untersagt wird.Die Eilanträge hatten die Unternehmen Dieckerhoff Guss GmbH, Friedrich Wilhelms-Hütte GmbH, Georgsmarienhütte GmbH, Schmiedag GmbH, Schmiedewerke Gröditz GmbH, Stahlwerk Bous GmbH sowie die WeserWind GmbH gestellt.Das EEG 2012 ver
Mittwoch, 18.06.2014, 17:39 Uhr
Heidi Roider
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